Diese Fahndungen der Polizei sind im Rhein-Sieg-Kreis derzeit aktuell. Die Ermittler suchen Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern.
Urkundenfälschung, Diebstahl, ComputerbetrugNach diesen Personen fahndet die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis

Bei bestimmten Ermittlungen fahndet die Polizei öffentlich. (Symbolbild)
Copyright: Uwe Weiser
Raub, Diebstahl, Sexualstraftaten – mutmaßliche Täter können während der Ermittlungen von der Polizei manchmal nicht direkt identifiziert oder gestellt werden. Um die gesuchten Personen dennoch zu finden, nutzt die Polizei in NRW unter anderem öffentliche Fahndungen über das Fahndungsportal.
Mit der Veröffentlichung von Bildern und Täterbeschreibungen „erhöht die Polizei NRW den Druck auf mögliche Straftäter oder erlangt Hinweise zu vermissten Personen“, sagt Markus Niesczery, Pressesprecher beim Landeskriminalamt NRW auf Anfrage dieser Zeitung.
„Durch die Verlinkung mit Social-Media-Kanälen wie beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter und Tiktok wird die Fahndung einem großen Kreis von Interessierten zugänglich gemacht“, erklärt Niesczery weiter. Das führe nicht nur zu Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch dazu, dass „sich Personen wiedererkennen und sich dann selbst bei der Polizei melden“ – sogenannte Selbststeller.
Auch die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis fahndet aktuell in mehreren Fällen. Einzusehen sind diese auf dem digitalen Fahndungsportal der Polizei NRW.
Bonner Polizei fahndet nach Rezeptfälscher
Die Bonner Polizei sucht derzeit nach einem unbekannten Mann, der am 23. August 2024 in einer Apotheke in Alfter ein gefälschtes Rezept vorgelegt und auf diese Weise ein Medikament erhalten haben soll.
Die Polizei hat unter ihrem Fahndungsportal Bilder des Verdächtigen hochgeladen. Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer 0228/15-0 oder per Mail entgegen.
Unbekannte stehlen Portemonnaie in Sankt Augustin
In Sankt Augustin haben Unbekannte am 21. April 2024 einer Frau das Portemonnaie gestohlen. Anschließend hob eine der mutmaßlichen Täterinnen mit der entwendeten EC-Karte Geld ab.
Die Polizei hat Bilder der Verdächtigen auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen und erbittet sich Hinweise aus der Bevölkerung. Diese können unter der Rufnummer 02241/541-0 oder per Mail gegeben werden.
Troisdorf: Unbekannter stiehlt Spendenbox aus Bankfiliale
In Troisdorf hat ein Mann am 7. August 2024 eine Spendenbox aus einer Bankfiliale entwendet. Nach Angaben der Polizei verwickelte der Unbekannte eine Angestellte in ein Gespräch, ehe er in einem günstigen Moment die Box nahm und flüchtete.
Die Polizei Rhein-Sieg hat Bilder des Verdächtigen auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen. Hinweise nehmen die Ermittler unter 02241/541-0 oder per Mail entgegen.
Troisdorf: Unbekannter entwendet Geld mit perfider Betrugsmasche
In Troisdorf fahndet die Polizei nach einem Mann, der am 10. September 2024 einen sehbehinderten 78-Jährigen um dessen Bargeld gebracht haben soll. Den Ermittlern zufolge gab sich der Unbekannte als Bankmitarbeiter aus, sodass der Senior ihm seine Karte mitsamt PIN überreichte.
Der Unbekannte hob dann Geld von dem Konto des 78-Jährigen ab. Die Polizei hat Bilder des Mannes auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen und erbittet sich Hinweise aus der Bevölkerung. Diese können unter der Rufnummer 02241/541-0 oder per Mail gegeben werden.
Fahndungsportal | Polizei NRW
Das Fahndungsportal der Polizei NRW

Fahndungen im Rhein-Sieg-Kreis: Polizei bittet um Hinweise
Bilder und nähere Beschreibungen zu den Tatverdächtigen finden Sie unter: polizei.nrw/fahndungen.
Wer Hinweise zu den tatverdächtigen Personen im Rhein-Sieg-Kreis machen kann, wendet sich telefonisch an die Kreispolizeibehörde unter der Nummer 02241-541-0 oder per E-Mail. Auf der Portalseite kann außerdem ein Formular zum jeweiligen Fall ausgefüllt werden.
Hohe rechtliche Hürden für Fahndungen der Polizei
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Bildern gesuchter Personen sind streng. „Jede Öffentlichkeitsfahndung muss zwingend durch ein ordentliches Gericht angeordnet werden oder bei Gefahr im Verzug durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“, erklärt Niesczery.
Die öffentlichen Fahndungen der Polizei sollten also nicht mit der privaten Veröffentlichung von Aufnahmen von Überwachungskameras oder anderen Bildern mutmaßlicher Täter gleichgestellt werden. Dadurch könne sogar im schlimmsten Fall polizeiliches Handeln behindert werden, sagt Niesczery. Außerdem könne man sich damit selber „zivilrechtlicher Belange und/oder eigener strafrechtlicher Verfolgung aussetzen“. (hen)