Waffenschein wegVerwaltungsgericht Köln weist Klage von AfD-Mann aus Rhein-Sieg ab
Köln/Rhein-Sieg-Kreis – Die Siegburger Kreispolizeibehörde hat einem Mitglied der AfD den Waffenerlaubnisschein entzogen. Der Mann gehörte offenbar dem rechten „Flügel“ der Partei an, der bis zu seiner Auflösung vom Bundesamt für Verfassungsschutz im April 2020 als Verdachtsfall eingeordnet und als „als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft war.
Damit habe der Mann gegen das geltende Waffenrecht verstoßen, urteilte das Kölner Verwaltungsgericht und wies die Klage des AfD-Parteimitglieds ab. Die „bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung im Zeitraum der letzten fünf Jahre“ vor Entzug der Waffenerlaubnis reiche aus, um eine „waffenrechtliche Unzulänglichkeit“ anzunehmen, so das Gericht.
Gericht wies auf die Erfurter Resolution hin
Der Sprecher des Gerichts, Richter Johannes Orth, berichtete auf Nachfrage, dass der Kläger gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Rhein-Sieg-Kreis, geklagt hatte. Das Kölner Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die Klage abzuweisen, ausdrücklich auf die „Erfurter Resolution“ hingewiesen.
Dabei handele es sich „um die selbsternannte «Gründungsurkunde» des «Flügels», deren Unterzeichner im waffenrechtlichen Sinne als Mitglieder des «Flügels» anzusehen sind.“ In zwei weiteren Verfahren habe das Gericht bereits im August 2022 entschieden, „dass auch eine «Fördermitgliedschaft» in der Partei «Der III. Weg» sowie die Unterstützung der «Identitären Bewegung Deutschland» die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen.
Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich
Ob der Klagende die „Erfurter Resolution“ persönlich unterzeichnet hat oder ob er einer der genannten Organisationen angehört oder angehört hat, geht aus dem Bericht des Verwaltungsgerichts nicht hervor.
Der Kreisverband Rhein-Sieg der AfD hat auf eine Presseanfrage bislang nicht reagiert. Stefan Birk, Sprecher der Polizeibehörde, gab zum konkreten Fall keine Stellungnahme ab.
Er sei noch nicht rechtskräftig. Auch das Kölner Gericht weist darauf hin, dass eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich ist.
Im Rhein-Sieg-Kreis seien zurzeit 3746 waffenrechtliche Erlaubnisscheine ausgestellt, berichtete Birk. Die würden jeweils unbefristet erteilt. Alle drei Jahre werde die Zuverlässigkeit der Betroffenen auf Grundlage des Waffengesetzes überprüft.
Von einer gegenteiligen Entscheidung der nächsten Instanz geht der Sprecher der AfD und Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp auf. „Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgericht widerspricht der gesetzlichen Regelung, wonach es bei der waffenrechtlichen Erlaubnis um die Zuverlässigkeit des Verhaltens des Klägers geht,“ kommentiert der Windecker Rechtsanwalt auf Anfrage der Redaktion. „Die Zugehörigkeit zu einer längst nicht mehr bestehenden Vereinigung sehr“ sei „fragwürdig seitens des Gerichts konstruiert worden“, schreibt Beckamp weiter.