AboAbonnieren

„Ich habe sie nicht getötet“Hennefer Landwirt soll Rehkitze beim Mähen zerstückelt haben

Lesezeit 3 Minuten
Ein Kitz liegt im Gras

Der Angeklagte hatte nicht die Kitzretter mit der Suche vor der Mahd beauftragt. Einen Tag später wurde der Bauer wegen zwei toter Tiere angezeigt.

Zwei Kitze soll ein Hennefer Bauer beim Mähen zerstückelt haben. Vor Gericht wies er alle Vorwürfe zurück und äußerte einen Verdacht.

„Ich habe keine Kitze getötet.“ Der Bauer aus Hennef blieb vor dem Amtsgericht bei seiner Darstellung und wies die Anklage der Staatsanwaltschaft zurück. Auch das Angebot von Richter Hauke Rudat, das Tierschutz-Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen, nahm er nicht an. Nun werden zum nächsten Termin zahlreiche Zeugen geladen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Das sei auch in seinem Sinne, sagte der erfahrene Landwirt, dessen Familie das Grünland zwischen der Wohnbebauung und der Autobahn seit 140 Jahren bewirtschafte. Noch nie sei dort ein Kitz aufgetaucht. Bei der Mahd am 30. Mai vergangenen Jahres soll er laut Anklage zunächst ein Rehjunges zerstückelt, das Tier einfach liegen gelassen haben, mit seinem Traktor weitergefahren sein und noch ein zweites erwischt haben.

Botulismus kann tödlich enden
Angeklagter erklärte vor dem Siegburger Amtsgericht, dass er niemals ein totes Kitz liegen gelassen hätte

Damit hätte er sich doch selbst erheblichen Schaden zugefügt, argumentierte der Angeklagte. Denn erst nach zwei bis drei Tagen hatte die Kriminalpolizei die Kadaver gefunden und ihn verständigt. Zu diesem Zeitpunkt hätte längst ein beauftragter Lohnunternehmer das Heu wenden und später pressen sollen, ein totes Kitz hätte das Viehfutter nicht nur verdorben, sondern auch die Gesundheit der Kühe und Pferde, für die es gedacht war, gefährdet, erklärte der Angeklagte. „Botulismus kann tödlich enden.“

Anzeige war einen Tag nach der Mahd beim Jagdpächter erstattet worden, von wem, das sei ihm bis heute nicht bekannt. „Das würde ich schon gerne wissen.“ „Wollen Sie sagen, dass Ihnen die toten Kitze untergejubelt wurden?“, fragte ihn der Richter. Dazu der Bauer: „Ich kann es mir nicht anders erklären.“

Hennefer Landwirt ging die kleine Fläche zunächst zu Fuß ab

Er sei die mit 7500 Quadratmeter verhältnismäßig kleine Fläche zunächst zu Fuß abgegangen. Dann sei er mit seinem uralten Traktor mit angehängtem, 1,40 Meter schmalen Mähwerk in Schrittgeschwindigkeit gefahren, immer mit dem Blick aufs Feld. „Ein Kitz hätte ich mit Sicherheit gesehen.“

Auch als er einen Tag später an einigen Stellen das Gras wendete, um zu prüfen, ob es fault, sei ihm nichts aufgefallen. Den zahlreichen Nachbarn, die einen freien Blick auf die Fläche hätten, wäre zudem doch eine Ricke aufgefallen, wenn diese zurück gekommen wäre, um ihr Junges zu säugen.

Von der Möglichkeit, die Fläche zuvor mit einer Drohne abzusuchen, habe er nichts gewusst, sein Jagdpächter, mit dem er nicht das beste Verhältnis habe, habe ihn darauf nicht aufmerksam gemacht. Der sei ja darüber informiert gewesen, dass er mähen wollte.

Das Gericht unterbreitete ihm das Angebot, gegen eine Zahlung von 500 Euro an die Deutsche Wildtierstiftung das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einzustellen. Die Stiftung biete auch den Service, mit einer Drohne mit Wärmebildkamera nach Kitzen zu suchen, sagte der Richter. Die Summe könne er nicht aufbringen, erwiderte der Angeklagte: „Es kommt kein Geld aus der Landwirtschaft.“ Die Grundsteuer sei höher als sein Ertrag. Der Prozess wird fortgesetzt.