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UrteilBrutaler Angriff im Hennefer Jugendpark hätte tödlich enden können

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Archivbild: Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg.

Hennef/Siegburg – Laute Rapmusik ist zu hören im Amtsgericht, das Video auf dem großen Wandbildschirm zeigt eine Rangelei im Hennefer Jugendpark im Juli 2021 mit mehreren Beteiligten. Der massive Angriff wenige Minuten später, um den es im Prozess geht, ist allerdings nicht zu sehen. Nach einem Tritt gegen den Kopf ging ein junger Mann bewusstlos zu Boden, einige Zentimeter höher, und er wäre vermutlich tot gewesen, schilderte Jugendrichter Ulrich Feyerabend. „Auch Sie haben Glück gehabt“, sagte er zum 21-jährigen Angeklagten.

Der hatte bei der polizeilichen Vernehmung und in den Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe zunächst jede Schuld abgestritten. In der Verhandlung räumte er den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung ein. Er habe aber nicht den Kopf treffen wollen, sondern nur den Arm. Es habe ihn wütend gemacht, dass das Opfer zuvor Mädchen im Jugendpark angegriffen habe. „Das ist ein No-Go.“ Der Richter rückte das gerade: „Jeder Tritt, jeder Schlag geht gar nicht.“

Angriff im hennefer Jugendpark: Opfer blutete aus dem Mund

Sie waren zu dritt nach der Rangelei dem Opfer gefolgt, hätten den Vorfall nochmal besprechen wollen, so der Angeklagte. Doch dazu kam es nicht, der junge Mann, der auf der Treppe am Hennefer Bahnhof saß, habe auf ihre Provokationen nicht reagiert. Er sei dann nochmal hin, angestachelt vom einem der Kumpel: „Jeder weiß dann, wie ich reagiere“.

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Der Tritt von der Seite sei für das wehrlose Opfer aus dem Nichts gekommen, sagte der Richter. Der junge Mann hat keine Erinnerung an den Vorfall, er war bewusstlos, blutete aus dem Mund, erlitt einen Kieferbruch. Die bei der Operation eingesetzte Platte muss zu einem späteren Zeitpunkt wieder operativ entfernt werden.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht zu einem zweiwöchigen Arrest und einem Anti-Aggressions-Training verurteilt. Der zum Tatzeitpunkt Heranwachsende (unter 21 Jahre) könne noch nicht auf eigenen Beinen stehen, er weise Reifeverzögerungen auf, lebt bei seiner Mutter und macht eine Ausbildung. Im kommenden Frühjahr ist die Prüfung.Den Arrest kann er in seiner Urlaubszeit absitzen, die Lehrbücher könne er mitnehmen, sagte der Richter auf die Frage des Angeklagten, er könne in dieser Zeit für die Prüfung lernen und auch das Anti-Gewalt-Training absolvieren.

Angeklagter am Amtsgericht Siegburg bedankte sich nach dem Urteil

In seinem letzten Wort bedankte sich der sichtlich erleichterte 21-Jährige beim Gericht: „Die Strafe ist gerecht für das, was ich getan habe.“

Das Verfahren gegen einen zweiten Angeklagten, der nur dabei war, wurde eingestellt. Dafür ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den dritten Kumpel: Das Video hatte deutlich gezeigt, wie er dem Opfer bei der Rangelei einen Schlag ins Gesicht versetzt. Das räumte der 18-Jährige im Zeugenstand auch ein: „Er hat die Mädchen angegriffen, ich habe ihm eine Faust gegeben.“