Das Opfer bewahrte Sushi im Kühlschrank der Täter auf. Als er es holen wollte, war es weg. Es folgte eine Schlägerei auf der Frankfurter Straße.
Angriff war „brutal und bedrohlich“Streit um Sushi endete in Schlägerei – Zwei Hennefer Täter verurteilt

Ein 23- und 24-Jähriger wurden vom Schöffengericht in Hennef zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Im vergangenen Jahr haben Sie einen 21-Jährigen brutal verprügelt. (Symbolbild)
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Drehte sich der Streit nur um verschwundenes Sushi oder auch um eine Frau? Zwei junge Männer gingen auf offener Straße auf ihren Kumpel los, schlugen und traten auf ihn ein und stahlen sein Handy.
Vor dem Schöffengericht schwiegen die 23 und 24 Jahre alten Angeklagten zu dem Vorfall vor knapp einem Jahr in Hennef. Sowohl das 21-jährige Opfer, als auch zwei Zeuginnen schilderten die Schlägerei auf der Frankfurter Straße als brutal und bedrohlich.
Der Geschädigte erlitt Kopfprellungen und eine schmerzhafte Schulterluxation, er wurde ins Krankenhaus gebracht und begab sich danach in ärztliche Behandlung. Er habe bis heute Schlafstörungen und Albträume, sei ohne Antrieb.
Essen war verschwunden
Opfer und Täter kannten sich aus dem Fußballverein, man feierte Partys, kochte zusammen. An einem Tag hatte der 21-Jährige Sushi besorgt für seine Freundin, es im Kühlschrank der Freunde aufbewahrt, aber vergessen mitzunehmen. Als er es holen wollte, war es weg. Und keiner wollte es gewesen sein. Er war erbost, beschimpfte den unbekannten Esser als „Hurensohn“.
Das wollten die beiden wohl nicht auf sich sitzen lassen, erschienen am nächsten Tag bei der damaligen Freundin des 21-Jährigen, suchten ihn, der sich im Badezimmer eingeschlossen hatte. „Das war sehr respektlos“, sagte die 19-Jährige im Zeugenstand. Sie sei vor allem sauer auf den 24-Jährigen gewesen, mit dem sie kurzzeitig liiert war. Knapp eine Woche später geschah die Attacke.
Verteidiger unterstellt Opfer einen „Racheakt“
Die Angeklagten, der Ältere ist Fliesenleger, der Jüngere Altenpfleger, wollten sich nicht zur Sache äußern. Der Verteidiger vermutete in der Anzeige des Opfers gar einen „Racheakt“ aus Eifersucht. Zur Person gaben sie in fließendem Deutsch an, als Elfjährige aus Afghanistan in den Iran geflüchtet zu sein und dort auf Baustellen gearbeitet zu haben.
Später floh der Jüngere nach Deutschland, suchte dort ein besseres Leben. Der Ältere ging zunächst nach Afghanistan zurück, floh dann vor den Taliban nach Deutschland, Eltern und Geschwister lebten jetzt im Iran. Seit seiner Anerkennung als Flüchtling könne er sie im Sommer erstmals wiedersehen.
Bewährungsstrafen und Zahlung an den Weißen Ring
Da beide beruflich und sozial integriert sind und keine Vorstrafen haben, verhängte das Gericht Bewährungsstrafen. Der 24-jährige Haupttäter wurde zu einem Jahr verurteilt. Er muss außerdem 300 Euro Wertersatz für das Handy leisten – das Geld erhält das Opfer – und 2500 Euro an den Weißen Ring zahlen. Der 23-Jährige wurde zu acht Monaten und einer Geldauflage von 1500 Euro verurteilt, ebenfalls zahlbar an den Weißen Ring.
In seinem letzten Wort äußerte er sich doch noch zur Tat, er habe nur schlichten wollen. Das wertete der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm als unglaubhaft: „Wenn Sie nichts gemacht hätten, wären Sie nicht im Vollsprint weggelaufen.“