Der 30-Jährige geht nach seinem Geständnis für maximal viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Vorher darf er noch Zeit in Freiheit verbringen.
ProzessHennefer gesteht Handel mit Drogen im Wert von mehreren hunderttausend Euro
„Es hat einen immensen Handel gegeben“, räumte Strafverteidiger Sebastian Holbeck nach langwierigen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen schließlich ein: Vor dem Bonner Landgericht hat der Prozess gegen einen 30-jährigen Kosovaren begonnen, dem von der Staatsanwaltschaft Drogenhandel in acht Fällen vorgeworfen wird.
Die Ankläger gehen davon aus, dass der Mann, der in Kindertagen nach Deutschland kam und bis zu seiner Inhaftierung in Hennef wohnte, im vergangenen Jahr mit verschiedenen Drogen im Wert von mehreren hunderttausend Euro gehandelt hat.
78 Kilo weicher Drogen sollen Besitzer gewechselt haben
So soll er am 21. Juni vergangenen Jahres auf einem abgelegenen Autobahnparkplatz in der Südeifel als Zwischenhändler einem anderen Dealer drei Kilo Haschisch zum Preis von 6.000 Euro, drei Kilo Marihuana für 11.400 Euro, weitere 500 Gramm Marihuana der Sorte „Kali“, gut 300 Gramm Kokain und knapp vier Liter Amphetaminöl verkauft haben.
Bis Anfang August kamen dann sechs weitere Deals dazu; insgesamt sollen noch 78 Kilo weicher Drogen und 435 Gramm Koks den Besitzer gewechselt haben. Der Einkaufspreis soll sich laut Anklage auf zusammen über 270.000 Euro belaufen haben. Bei diesen Verkäufen soll der Angeklagte den Stoff aber nicht selber in die Hand genommen haben, für die größtenteils in Bonn über die Bühne gegangenen Übergaben verließ sich der 30-Jährige auf sogenannte Läufer.
Nach der Verlesung der Anklage begann dann dem Vernehmen nach hinter verschlossenen Türen ein regelrechtes Geschacher. Die Anwälte des Hennefers – neben Holbeck auch noch dessen Kanzleipartner Uwe Krechel – waren darauf aus, mit der Anklage und dem Gericht einen Deal festzuzurren.
Fluchtgefahr sehen offenbar weder Anklage noch Gericht
Nach nicht öffentlichen Gesprächen verkündete dann schließlich die Vorsitzende Richterin der 7. Großen Strafkammer das Ergebnis dieser Verständigungsgespräche: Im Gegenzug für ein vollumfängliches Geständnis würde die verhängte Strafe maximal viereinhalb Jahre betragen. Außerdem – für den Angeklagten offenbar das wichtigere Zugeständnis – darf der Mann sich auf einige Zeit auf freiem Fuß freuen: Der Haftbefehl soll nämlich, bis das für übernächste Woche erwartete Urteil rechtskräftig ist, außer Vollzug gesetzt werden.
Fluchtgefahr sehen offenbar weder Anklage noch Gericht. Der Mann muss sich wöchentlich bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere abgeben. Eine Kaution hielt die Kammer für nicht notwendig. Nachdem dann gegen Mittag die Öffentlichkeit wieder zur Verhandlung zugelassen wurde, ging es zügig weiter. Der Angeklagte räumte die Taten im Prinzip wie angeklagt ein; nur in manche Details brachte er noch ein wenig Licht.
Nicht Teil des Geständnisses war allerdings Anklagepunkt Nummer acht: Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Hennefer bis zum 5. August auch noch zwei Kilo Kokain und 9 Kilo Marihuana im Gesamtwert von 110.000 Euro in seiner Wohnung gelagert haben soll. Der Stoff soll ihm aber an diesem Tag bei einem Einbruch geklaut worden sein. Angesichts des ohnehin zu erwartenden Strafmaßes und der möglicherweise eher dünnen Beweislage könnte das Verfahren hinsichtlich dieses Tatvorwurfs möglicherweise eingestellt werden.