28-Jähriger verkaufte in Hennef gestohlene Ware weiter und wurde jetzt zu einer Haftstraße auf Bewährung verurteilt.
Hehlerei mit HandysAmtsgericht Siegburg verurteilt Mann aus Hennef

Ein iPhone (Symbolbild)
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Er kaufte neue Handys unter Ladenpreis an, verkaufte diese wieder und strich den Gewinn ein. Das erfolgreiche Geschäft wurde jedoch jäh gestoppt, und zwar durch eine Hausdurchsuchung: Ein Teil der Mobiltelefone war Diebesgut – Wert rund 50.000 Euro –, der junge Vater saß jetzt wegen Hehlerei vor dem Siegburger Schöffengericht und räumte ein: „Ich war wohl naiv.“ Die Kontaktaufnahme lief über ein Kleinanzeigenportal im Internet, mit dem privaten Verkäufer traf sich der 28-Jährige auf der Straße in Sankt Augustin.
Zunächst wechselten nur einzelne iPhones den Besitzer, eine Rechnung habe ihm der Verkäufer nicht aushändigen wollen. „Er sprach von Datenschutz, sonst könne Missbrauch mit seiner IBAN getrieben werden.“ Das habe ihm eingeleuchtet.
Er habe sich durch Kaufverträge abgesichert, sich den Personalausweis zeigen lassen. Dann bot ihm der Sankt Augustiner ein rundes Dutzend Geräte an. Diesmal war ein anderer Mann bei der Übergabe dabei, in den Kaufvertrag wurde dessen Name eingetragen.
Begleiter drohte mit Machete
Das gleiche Muster wiederholte sich bei weiteren Treffen. Spätestens da habe der Angeklagte doch Verdacht schöpfen müssen, dass es sich um illegale Ware handelte, merkte der Vorsitzende Richter Alexander Bluhm an.
Den Kontakt habe er nach einem versuchten Raubüberfall abgebrochen, schilderte der 28-Jährige. Ein Begleiter des Verkäufers habe ihn mit einer Machete bedroht und sein Geld gewollt. Er habe die beiden mit Pfefferspray vertrieben, eine Anzeige erstattete er nicht: „Ich hatte meinen Sohn im Auto. Ich wollte nur nach Hause.“
Die Mobiltelefone verkaufte er an eine Internetfirma in den Niederlanden, das ergaben die Ermittlungen der Siegburger Kripo. Diese hatte von einem Elektromarkt in Hennef eine Liste mit gestohlenen Handys erhalten, 74 Gerätenummern führten über die aktuellen Besitzer letztlich zu dem Angeklagten.
Der habe gute Geschäfte gemacht, auch mit dem An- und Verkauf von Staubsaugern, setzte Waren im Wert von einer Million Euro um, berichtete der leitende Kommissar im Zeugenstand. Überwiegend waren die Geschäfte wohl legal.
Tesla zugunsten der Staatskasse verkauft
Die Fahnder beschlagnahmten im Zuge der Durchsuchung knapp 7000 Euro in bar und einen Tesla; der Wagen wurde für knapp 38.000 Euro zugunsten der Staatskasse veräußert. Das Geld für das Elektroauto habe er sich von seinen Eltern geliehen, sagte der Angeklagte. „Die Spritpreise waren so hoch, ich wollte sparen.“ Nachdem er seinen Job im Einzelhandel verloren hatte, habe er sich selbstständig machen wollen. Dabei aber nicht viel verdient, beteuerte der gelernte Einzelhandelskaufmann.
„Nun habe ich nur noch Schulden. Und bin kriminell.“ Das Schöffengericht verhängte gegen den bislang nicht Vorbestraften eine Haftstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss ferner knapp 50.000 Euro „Wertersatz“ zahlen, so viel wie er für die 74 gestohlenen iPhones auf den Tisch gelegt hatte.
Die Summe wird aber verrechnet mit den beschlagnahmten Werten, so dass nur etwa 5000 Euro übrig bleiben. Die kann der Verurteilte abstottern. Er will wieder im erlernten Beruf arbeiten und kleinere Brötchen backen: „Ich habe bald ein Vorstellungsgespräch in einem Lebensmittelladen.“
Aussage des Angeklagten milderte die Strafe
Hilft ein Angeklagter dabei, weiteren Straftätern auf die Spur zu kommen, wirkt sich das strafmildernd aus, wie bei dem 28-jährigen Hehler. Dessen Aufklärungshilfe bringt nun den Drahtzieher vor Gericht. Der polizeibekannte 25-Jährige hatte in einem Hennefer Elektronikmarkt kurzzeitig als Sicherheitsdienst gearbeitet.
Bei einem Besuch der alten Kollegen im Lager gelang es ihm, aus einem nicht abgeschlossenen Warenkorb hochwertige Handys zu entwenden. Nach Erkenntnissen der Ermittler legte er die Päckchen in einen Aufzug, spazierte mit leeren Händen und Taschen hinaus und holte das Diebesgut außerhalb des Lagers aus dem Lift. Er muss sich in Kürze vor dem Landgericht verantworten, auch wegen des Angriffs mit der Machete.