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5000 EuroSiegburger Gericht kann  rätselhafte Überweisung nicht aufklären

Lesezeit 3 Minuten
Eine Person hält Banknoten gefächert in der Hand.

5000 Euro auf dem Konto freuten einen mittellosen Mann aus Hennef nur kurze Zeit. Er wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt. (Symbolbild)

5000 Euro fand ein angeblich nichtsahnender Hennefer auf seinem Konto, Geld aus einem Betrug. Der verjubelte die Summe und landete vor Gericht.

Stellen Sie sich vor, 5000 Euro unbekannter Herkunft landen plötzlich auf Ihrem Girokonto. Die Summe abzuheben und auszugeben ist keine gute Idee. Das bekam ein 58-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht zu spüren. Der mittellose Frührentner musste sich wegen Betrugs verantworten.

Der Angeklagte versicherte, er habe sich keine Gedanken über die Herkunft des Geldes gemacht. Doch dass so einfach ein Füllhorn ausgeschüttet wird, das gibt es wohl nur im Märchen. Die 5000 Euro waren einem Mann mit einem weit verbreiteten Trick gestohlen worden.

Der Angeklagte aus Hennef bezahlte Schulden bei einem Inkassounternehmen

Eine Frau hatte sich am Telefon als Mitarbeiterin einer Bank ausgegeben, sprach von einer Sicherheitsüberprüfung und brachte den Geschädigten so dazu, ihr eine TAN zu übermitteln. Mit dieser Nummer und den zuvor erlangten Kontodaten wurde Ende 2023 eine Online-Überweisung getätigt - auf das Konto des Angeklagten auf Hennef.

Dieser hob am Folgetag knapp 1500 Euro ab, am 2. Januar 560 Euro. Vom Rest bezahlte er unter anderem Schulden in Höhe von 1000 Euro bei einem Inkassounternehmen. Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass das Geld höchstwahrscheinlich aus einer Betrugstat stammte, sagte Richterin Julia Dibbert, „er ist einschlägig vorbestraft“.

Kurz vor Ende der Bewährung landeten die 5000 Euro auf dem Konto des Hennefers

Im Jahr 2018 hatte er sich einspannen lassen für krumme Geschäfte eines Bekannten. Über Internetportale wurden nicht existierende Autos verkauft, Anzahlungen und in einem Fall der komplette Kaufpreis flossen auf das Konto des heute 58-Jährigen, insgesamt 13.600 Euro. Der Angeklagte hatte für die Zurverfügungstellung seiner Bankverbindung 1000 Euro erhalten, den Rest übergab er dem Drahtzieher in bar.

Vor Gericht kassierte er eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit war fast abgelaufen, als die 5000 Euro aus dem Telefonbetrug auf seinem Konto landeten. „Ich müsste ja dumm sein, wenn ich so etwas machte“, sagte der Angeklagte. 2018 hatten ihn Spielschulden gedrückt, das sei Ende 2023 nicht der Fall gewesen, sagte er auf Nachfrage der Richterin.

Sein Strafverteidiger Bernd Arnold nannte den Fall „kurios“, es sei rätselhaft, wie die Betrüger an die Kontodaten seines Mandanten gekommen seien. Der vierfache, geschiedene Vater habe sich zum Beispiel nicht online für einen Job beworben. Er sei aufgrund von Depressionen arbeitsunfähig und lebe „sehr bescheiden“ in einer Obdachlosenunterkunft von 1050 Euro Rente. „Die Familie hat sich von ihm abgewandt.“

Weil ihm ein Betrug nicht nachzuweisen war, verurteilte ihn das Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche zu sechs Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er drei Jahre lang 75 Euro im Monat zahlen, das Geld, 2700 Euro, fließt an den Geschädigten; wenn nicht, muss er die Strafe absitzen.

Ob das Opfer auch seine restlichen 2300 Euro wiederbekommt, ist fraglich. Die Staatsanwaltschaft erwirkte zwar eine Einziehung von Wertersatz in Höhe der Gesamtsumme. Die Vollstreckung ist aber nur möglich, wenn bei dem Angeklagten etwas zu holen ist. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte der Hennefer in seinem letzten Wort, „dafür will ich grade stehen.“