AboAbonnieren

„Große Verwirrung“Neue Regeln für Festwagen versetzen Karnevalsvereine in Rhein-Sieg in Sorge

Lesezeit 4 Minuten
Rosenmontagszug in Eitorf

Der Verein Jägerheimfreunde hatte beim Rosenmontagszug in Eitorf seine Stammkneipe

Für die kommende Karnevalssession gibt es neue Regeln für Festwagen. Für viele Vereine ist das eine erhebliche Hürde, manche brauchen wohl neue Wagen.

„Wenn die Anforderungen so kommen, brauchen wir einen neuen Festwagen.“ Verena Hörsch, Erste Vorsitzende des Eitorfer Karnevalsvereins Jägerheimfreunde, ist verunsichert. Wie ihre KG, die für den Rosenmontagszug in diesem Jahr überaus aufwendig die Stammkneipe Jägerheim inklusive Wirtin im Fenster nachbaute, den Vorgaben des Verkehrsministeriums NRW nachkommen soll, weiß sie noch nicht.

Ende September hatte das Düsseldorfer Ministerium darauf hingewiesen, dass Wagen, die bei Brauchtumsveranstaltungen zum Einsatz kommen, zum Bremstest müssen. Auch müssen sie eine Betriebserlaubnis haben. Für viele Gesellschaften stellt dies eine erhebliche Hürde dar.

Hennef verschiebt Anmeldungen für den Rosenmontagszug

Die Tüv-Regelung für Anhänger bei Brauchtumsumzügen, die in Düsseldorf erlassen wurden, versetzen Karnevalisten in der Region in Unruhe. So hat das Komitee Hennefer Karneval die Anmeldung für den Rosenmontagszug 2025 erstmal auf Eis gelegt, die eigentlich Mitte des Monats beginnen sollte. „Aktuell herrscht leider Unklarheit, was die konkreten Auswirkungen betrifft. Wir können die Anmeldung für den Rosenmontagszug erst öffnen, sobald die beteiligten Stellen Fakten geschaffen haben“, teilen die Karnevalisten mit.

„Nach dem Erlass war die Verwirrung groß“, schildert Horst Meurer, Präsident des Regional-Verbandes Rhein-Sieg-Eifel im Bund Deutscher Karneval, im Gespräch mit dieser Zeitung. Von zusätzlichen bürokratischen Anforderungen und immer höher werdenden Hürden für den Straßenkarneval hatte der Regional-Verband in einer ersten Reaktion gesprochen. Nach einer Videokonferenz mit Vertretern des Ministeriums und des Tüv gebe es jetzt Klarheit, sagt Meurer: Keinen neuen Erlass habe das Ministerium herausgegeben, sondern nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden kamen, auf Einhaltung von Regeln verwiesen, die bereits seit 1989 gälten. „Bislang wurden die aber sehr großzügig ausgelegt“, berichtet Meurer.

So führen teilweise auch Anhänger bei den Zügen mit, die keine Fahrgestellnummer und somit keine Betriebserlaubnis hätten, „die muss man aber haben, damit man auch den Versicherungsschutz hat“, erläutert der Präsident. Eine beschränkte Betriebserlaubnis, die bisher für den Einsatz in den Karnevalszügen ausgestellt wurde, greift dann nicht mehr.

Anhänger müssen für die nächste Session zum Bremsentest

„Bisher haben sich die Prüfer die Wagen angeschaut“, schildert Wolfgang Prinz vom Festausschuss Eitorfer Karneval. Für den Bremstest, der ab der nun startenden Session zwingend vorgeschrieben ist, muss der Anhänger aber zu einer Werkstattgrube. Das heißt, der Festwagen, der in der Regel irgendwo in einer Halle untergebracht ist, „muss aus der letzten Ecke heraus bugsiert werden. Man muss einen Trecker besorgen, der ihn zieht, und einen Fahrer - das ist so viel mehr Aufwand“, sagt Prinz. Der Festausschuss selbst hat drei große Wagen für das Eitorfer Prinzenpaar, für das Kinderprinzenpaar und Mitglieder des Festausschusses.

Prinz weist aber auch darauf hin, dass das Bundesverkehrsministerium ein Merkblatt über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen herausgegeben habe, das der Eitorfer Festausschuss den Vereinen, die am großen Rosenmontagszug in der Sieggemeinde teilnehmen wollen, auf seiner Internetseite zur Verfügung stelle. „Wenn man sich daran hält, was bei uns steht, hat man einen sicheren Wagen.“

Verschärfte Tüv-Regeln für Karnevalswagen: Eine neue Betriebserlaubnis kostet 180 Euro

Die Bremensprüfungen, die auch auf einem Speditionshof durchgeführt werden können, könnten als Sammelprüfung durchgeführt werden, erläutert Meurer. „Da kommt uns der Tüv entgegen, der Termin kann mit den Prüfern vor Ort vereinbart werden. So kann der Gesamtaufwand reduziert werden.“ 75 Euro werden für die Sicherheitsabnahme fällig; muss ein Festwagen eine neue Betriebserlaubnis bekommen, kostet das einmalig 180 Euro.

Für die Siegburger Funken Blau-Weiss von 1859 ist die Verschärfung der Auflagen kein Thema, wie Präsident Peter Stagnier berichtet: „Unsere Fahrzeuge werden von Lkw gezogen, wir mussten ohnehin schon zur Tüv-Abnahme.“

Die Jägerheimfreunde dagegen müssen umplanen.„ Wir haben ein Kranuntergestell als Wagen, das hat keine Fahrgestellnummer“, schildert die Erste Vorsitzende. Ob eine Betriebserlaubnis zu bekommen ist oder ob der Verein einen neuen Festwagen braucht, weiß sie noch nicht. Nicht mehr lange sei es schließlich bis zum Rosenmontagszug am 3. März 2025, die Planungen und Arbeiten für den Festwagen hätten längst begonnen. Hörsch: „Den Erlass erst so kurzfristig zu kommunizieren, ist nicht gut.“