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Kindersicherung im AutoPolizei kommt bei Kontrollen im Kreis zu alarmierenden Ergebnissen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizist winkt einen Autofahrer zu einer Kontrolle heraus.

Ein Polizist winkt einen Autofahrer zu einer Kontrolle heraus.

Bei Kontrollen in der Nähe von Schulen hat die Kreispolizei nach eigenen Angaben höchst beunruhigende Entdeckungen gemacht.

Die Ferien sind gerade zu Ende gegangen, der Unterricht hat wieder begonnen. Der Verkehrsdienst der Kreispolizei hat das zum Anlass genommen, um in der Nähe von Schulen Kontrollen durchzuführen. Im Fokus stand insbesondere die Sicherung von Kindern im Auto. Was den Beamten dabei begegnete, nennt die Behörde „höchst beunruhigend“.

Am Freitag überprüften Polizisten innerhalb von nur zwei Stunden in Siegburg-Kaldauen sieben auffällige Fahrzeuge. In ihnen hatten Eltern acht Kinder ohne jegliche und weitere fünf mit unzureichender Sicherung mitgenommen. Konkret hieß das, dass bei acht Kindern gar kein Sicherheitsgurt angelegt war oder sie ohne einen Kindersitz im Fahrzeug saßen.

Fünf Autofahrer hatten keine kindgerechten Rückhaltesysteme

Die unzureichend Gesicherten hatten zwar Gurte angelegt, die aber keineswegs den Ansprüchen an kindgerechte Rückhaltesysteme genügten. Kaum anders sah es in Lohmar-Neuhonrath aus, wo sechs Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend gesichert waren.

Als traurigen Höhepunkt bezeichnet die Polizei die Situation bei einer Überprüfung an der Siegstraße in Sankt Augustin. Dort hielten Beamte einen Wagen an, in dem ein Kind vollkommen ungesichert mit einer Schultüte auf dem Schoß saß. Der Großvater sollte noch mitgenommen werden. In allen Fällen gab es eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige oder ein Verwarngeld für die Fahrer.

Fakt ist, so die Polizei, dass ungesicherte Schüler im Falle eines Unfalls ein siebenmal höheres Risiko haben, schwer verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet zu werden. Nachdem die Sicherungspflicht eingeführt wurde, sank die Zahl der getöteten Kinder um etwa ein Drittel, die der schwer Verletzten um fast ein Viertel.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder unter zwölf Jahren, die nicht größer als 1,50 Meter sind, ein amtlich genehmigtes und geeignetes Rückhaltesystem benutzen. Das muss auf einem Sitz des Fahrzeugs sein, bei dem ein Sicherheitsgurt Pflicht ist.

Sitzerhöhungen dürfen nur mit Drei-Punkt-Gurten benutzt werden

Die Polizei rät, den älteren Nachwuchs bei der Auswahl mitreden zu lassen, weil das die Akzeptanz des Sitzes deutlich erhöht. Sitzerhöhungen sind erst ab einer Körpergröße von 1,10 Metern, in der Regel im Alter von fünf Jahren, wirklich sinnvoll. Die sind übrigens nur in Kombination mit einem Drei-Punkt-Gurt erlaubt. Gibt es auf der Rückbank in der Mitte nur Beckengurte, dürfen die Sitzerhöhungen nicht verwendet werden.

Die Gurthöhenverstellung sollten Eltern an die Körpergröße des Kindes anpassen. Andernfalls könnte der Schultergurt am Hals anliegen, was im Fall des Falles zu schweren Verletzungen führen kann. Schnallen sich die Kleinen nicht selbst an, sollten die Erwachsenen den Gurtverlauf genau überprüfen. Denn wird der Arm aus Bequemlichkeit unter den Schultergurt geschoben, kann das bei einem Zusammenstoß äußerst gefährlich werden.

Bei längeren Fahrten sind Schlafstützen zu empfehlen, am besten mit einer integrierten Schultergurtführung. Denn die verhindert, das Kopf und/oder Oberkörper nach vorn oder zur Seite kippen.