Staatsanwalt sieht Versicherungsbetrug als erwiesen an, geht aber von einfacher statt schwerer Brandstiftung aus
Haftstrafe gefordertBrandstiftung in Königswinter-Ittenbach gibt viele Rätsel auf
„Da wollte jemand das Haus bis auf die Grundmauern abbrennen“, ist sich Staatsanwalt Timo Hetzel sicher: Im Prozess um eine rätselhafte Brandstiftung im Königswinterer Ortsteil Ittenbach wurden am Freitag die Plädoyers gehalten. Der Vertreter der Anklage forderte eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe für den Angeklagten (58). Allerdings nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen schwerer, sondern nur wegen einfacher Brandstiftung.
Der Staatsanwalt geht nämlich nicht mehr davon aus, dass der Angeklagte den Rausschmiss aus dem von ihm selber und alleine bewohnten Haus seines Adoptivvaters fürchtete. Vielmehr sieht er als erwiesen an, dass der Mann mit der Ehefrau des Adoptivvaters gemeinsame Sache machen wollte und die beiden die Gebäudeversicherung betrügen wollten.
Ausnehmen wie eine Weihnachtsgans
Bereits zu Beginn des Verfahrens im Herbst 2023 stand der Verdacht im Raum, dass der Angeklagte seinen Adoptivvater gemeinsam mit dessen Ehefrau „wie eine Weihnachtsgans ausnehmen“ wollte. So hatte sich eine Betreuerin des mittlerweile verstorbenen Mannes als Zeugin geäußert. Und so ist sich auch Staatsanwalt Hetzel sicher, dass der Angeklagte gemeinsam mit der Frau „intensiv von der Rente des Opfers gelebt“ habe.
Als dieser „Wasserhahn mit Geld“ zu versiegen drohte, habe man gemeinsam den Plan gefasst, das Haus abzufackeln, um die Versicherungssumme zu kassieren. In der ursprünglichen Anklage hatte der Staatsanwalt noch vermutet, dass der Adoptivsohn, der in dem Haus mietfrei wohnte, befürchtete, sein Dach über dem Kopf zu verlieren.
Der Adoptivvater war im Mai 2022 pflegebedürftig und seine Betreuerin habe keine andere Möglichkeit zur Finanzierung eines Pflegeplatzes gesehen, als durch die Mieteinnahmen aus dem kleinen Einfamilienhaus. Der Adoptivsohn soll befürchtet haben, dass die Betreuerin das gesamte Haus vermieten könnte und er obdachlos würde.
Brand erlosch von selbst
Von diesem Szenario war man ausgegangen, weil der Brand mangels Sauerstoffzufuhr von selber erloschen war. Das ließ es laut Staatsanwaltschaft plausibel erscheinen, dass der Angeklagte die von ihm selber bewohnten Gebäudeteile im Untergeschoss verschonen wollte.
Wann genau es brannte, weiß auch der Staatsanwalt nicht zu sagen: Zwischen dem 27. April und dem 6. Mai 2022, heißt es in der Anklage. Dank einer Nachbarin könne man das Datum aber eingrenzen, sagte der Anwalt des Angeklagten, Severin Gödecke, in seinem Plädoyer: Eine Nachbarin habe sich als Zeugin erinnert, noch am 4. Mai die weißen Gardinen in dem Haus bewundert zu haben.
Filmaufnahmen auf Manipulationen geprüft
Am 6. Mai seien sie plötzlich schwarz gewesen. So müsse der Brand wohl am 5. Mai gelegt worden sein, ein Tag, den sein Mandant allerdings im polnischen Kolberg verbracht habe. Das sei auf dem Gericht zur Verfügung gestellten Videoaufnahmen klar zu sehen. Die Richter hatten dann auch eigens einen Sachverständigen beauftragt, um den Zeitstempel der Filmaufnahmen auf etwaige Manipulationen zu prüfen.
Ein Grund für die lange Dauer des Verfahrens war das wiederholte Nichterscheinen des Fachmanns vor Gericht. Eine Tatsache, die der Anwalt nun zugunsten des Angeklagten aufs Tapet brachte. Der Gutachter habe seine Tätigkeit nicht ausreichend erst genommen. „Ich habe mit der Sache nichts zu tun“, sagte dann auch der Angeklagte in seinem letzten Wort, nachdem sein Verteidiger auf Freispruch plädiert hatte. Kommenden Freitag soll ein Urteil fallen.