Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises machte allerdings eine Reihe von Umweltauflagen. Der BUND Rhein-Sieg kündigt dennoch eine Klage an.
KönigswinterBehörde gibt aus Naturschutzsicht grünes Licht für Umbau des Burghofs
„Naturschutzrechtlich ist es möglich, den denkmalgeschützten Burghof umzugestalten und wieder in Betrieb zu nehmen.“ Die notwendige Ausnahme sowie die Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge erteilte am Donnerstag die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.
Dabei sei intensiv abgewogen worden zwischen den Ge- und Verboten der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge einerseits sowie der Erhaltung eines historischen Baudenkmals andererseits, teilte die Kreisverwaltung am Nachmittag mit. Empfänger des Bescheides sei die Burghof GmbH aus Königswinter.
Wie berichtet, will der neue Eigentümer Bernd Siebdrat nach Jahrzehnten des Leerstands ein Lokal („Siebengebirgsalm“) mit mehreren Ferienwohnungen in dem historischen Gemäuer realisieren, das in Sichtweite von Schloss Drachenburg liegt. Im Sommer war der BUND Rhein-Sieg juristisch gegen das Projekt vorgegangen. Die Stadt Königswinter hatte zunächst einen Baustopp verhängt.
Diverse Nutzungsideen sind in den vergangenen Jahren gescheitert
Das historische Gemäuer liegt mitten im Naturschutzgebiet, diverse Nutzungsideen sind in den vergangenen Jahren gescheitert. In der Mitteilung des Kreises von Donnerstag heißt es nun: Nachdem die Naturschutzverbände wie NABU und BUND beteiligt und der Beschluss im Naturschutzbeirat des Rhein-Sieg-Kreises am 29. September gefasst worden sei, seien jetzt die Naturschutzbelange, die im Rahmen des durch die Stadtverwaltung Königswinter zu bearbeitenden Bauantragsverfahrens zu berücksichtigen seien, geklärt. Sie müssten bei möglichen Baumaßnahmen beachtet werden.
Die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises beinhalten demnach beispielsweise eine engmaschige ökologische Bauüberwachung, klare Vorgaben für Beleuchtungen außerhalb der Gebäude, die Installation von Fledermauskästen, zeitliche Einschränkungen für die Nutzung des sogenannten Kutschenweges während der Bauphase sowie im späteren Betrieb und das Verbot von Musikveranstaltungen oder Lautsprecheranlagen außerhalb von Gebäuden.
Achim Baumgartner, Vorsitzender des BUND Rhein-Sieg, der in diesem Jahr bereits Open-Air-Konzerte auf der Insel Grafenwerth mit Verweis auf den Artenschutz mit juristischen Mitteln verhindert hatte, sagte auf Nachfrage, er müsse den Bescheid des Rhein-Sieg-Kreises erst lesen und Kontakt zu seinen Anwälten aufnehmen. Aber mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ werde der BUND Rechtsmittel einlegen.
Aus Sicht der Umweltschützer gehöre ein Gastronomiebetrieb mit Ferienwohnungen nicht in das Naturschutzgebiet Siebengebirge, argumentierte Baumgartner. Eine Partizipationserzwingungsklage, mit der Baumgartner im Sommer eine Beteiligung der Umweltverbände am Verfahren hatte durchsetzen wollen, sei abgewiesen worden, sagte er. Das Verwaltungsgericht sah demnach den BUND nicht in seinen Rechten verletzt.
„Wiederaufnahme der historischen Nutzung unbedenklich“
Kreissprecherin Rita Lorenz hatte schon im Sommer erklärt: Es sei „nur für die Maßnahmen das Benehmen der Stadt Königswinter gegenüber“ erteilt worden, „die keiner naturschutzrechtlichen Befreiung bedürfen“. Naturschutzbeirat stimmte zu Die Sanierung des Haupt- und der Nebengebäude sei im Rahmen der Wiederaufnahme der historischen Nutzung von der Unbedenklichkeitsklausel gedeckt und bedürfe somit keiner Befreiung.
Gleichwohl seien bei der Sanierung die Auflagen des Artenschutzes zu beachten. Alle Maßnahmen, „die über die historische Nutzung hinausgehen, werden im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens behandelt. Hierüber ist der Naturschutzbeirat auch informiert und eingebunden“. Inzwischen hat er einer aktuellen Mitteilung nach zugestimmt.