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Sanierung des BurghofsIn Königswinter geht der Streit weiter

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Burghof_Siebengebirge

Der Streit über die Sanierung des Burghofs im Siebengebirge dauert an. 

Königswinter – Das Gerangel ums korrekte rechtliche Verfahren bei der Sanierung des Burghofes, der mitten im Naturschutzgebiet Siebengebirge und in Sichtweite von Schloss Drachenburg liegt, geht weiter. Der BUND Rhein-Sieg, der wegen des Projektes einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt hat, wertet es als Teilerfolg, dass der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Naturschutzbehörde im Zuge der Klage sein Benehmen als „gegenstandslos“ bezeichnet habe. Über diesen Weg habe der Kreis die Beteiligung der Verbände umgehen wollen, so der Vorwurf des BUND.

Historie

Urkundlich wurde der Burghof erstmals 1666 erwähnt. 1811 wurde er als Wein- und Kaffeewirtschaft genutzt. 1881 kaufte Stephan von Sarter, der Erbauer der Drachenburg, den Hof und nutzte ihn als Wohnsitz. 1885 wurde die Gastwirtschaft wieder eröffnet und 1904 ließ Sarters Erbe Jakob Hubert Biesenbach das Hauptgebäude nach Abbruch als Berghotel im Schweizer Chalet-Stil neu erbauen.

Bis Mitte der 80er Jahre gehörte der Burghof zum Besitz von Schloss Drachenburg. Seit 1989 die Konzession für das Hotel erlosch, stand der Burghof leer. Nach mehreren Eigentümerwechseln besitzt seit Herbst 2019 Bernd Siebdrat den Burghof. (mmn)

Die Kreisverwaltung teilte dazu auf Anfrage mit, die Prüfung im Rahmen des Eilverfahrens habe ergeben, dass „die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen nicht vollständig von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung unberührt bleibt, da sie teilweise über die Unterhaltung und Wartung des historischen Gebäudes hinausgehen“. Konkret genannt werden zusätzliche Fenster.

„Naturschutzverbände werden beteiligt“

Für diese zusätzlichen Maßnahmen gebe es die Möglichkeit, eine Ausnahme von der NSGVO zu erteilen. Dies werde derzeit geprüft; die Naturschutzverbände würden beteiligt. Die zusätzlich geplanten Außenanlagen würden später in einem Befreiungsverfahren behandelt.

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Anfang August hatte der Kreis noch erklärt: Die Sanierung des Haupt- und der Nebengebäude sei im Rahmen der Wiederaufnahme der historischen Nutzung von der Unbedenklichkeitsklausel gedeckt und bedürfe somit keiner Befreiung. Nach Auffassung des BUND Rhein-Sieg ist die Ausnahmelösung „ein erneuter Irrweg“, ein Befreiungsverfahren sei der richtige Weg. Die Stadt Königswinter hatte die Arbeiten auf der Baustelle Anfang August zunächst untersagt. (csc)