In der Altstadt ist weiter unklar, wann die neuen Parkscheinautomaten kommen. Die Stadt rechnet mit 200.000 Euro Gebührenausfall.
GebührenausfallParkscheinautomaten in Königswinter lassen weiter auf sich warten
Die Zeit, in der Besucher der Altstadt von Königswinter kostenfrei parken können, weil es schlichtweg keine Parkscheinautomaten gibt, dauert wohl noch eine Weile an.
Derzeit könne „ein konkreter Termin nicht genannt werden“, wann die neuen Automaten installiert werden, sagte Bürgermeister Lutz Wagner am Montag im Hauptausschuss auf Anfrage der CDU. Zuletzt war von Mitte November die Rede gewesen.
Prognose geht von 200.000 Euro geringeren Einnahmen aus
Zugleich gab er die „Prognose“ ab, dass die Stadt durch den zeitweisen Automatenwegfall rund 200 000 Euro weniger an Parkgebühren einnehme als geplant. „Relativiert“ werde dieser Betrag aber dadurch, dass die im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung neu geschaffene Mitarbeiterstelle im Service noch nicht besetzt sei.
Die Stadt hat die Parkraumbewirtschaftung wieder in die eigenen Hände genommen und einen Betreibervertrag mit den Stadtwerken Bonn (SWB) auslaufen lassen. Die SWB haben die alten Automaten abgebaut. Verbunden mit der Übernahme ist eine Verdoppelung der Parkgebühren.
Wie Wagner erläuterte, sei im Ausschreibungsverfahren für die 30 neuen Automaten, die nur noch bargeldlos funktionieren, nicht klar gewesen, dass für deren Betrieb ein besonderer Softwarevertrag abgeschlossen werden müsse. Bei der Prüfung eines Vertragsentwurfs hätten die Revision und die Technische Verwaltung Nachbesserungsbedarf angemeldet. Man sei jetzt mit dem Auftragnehmer „im Austausch“.
Vier Stunden Höchstparkdauer
Der Bürgermeister stellte auf die CDU-Anfrage hin auch klar, dass eine Erstattung der Gebühren für Bewohnerparkausweise (Anwohner in den Parkzonen Zentrum und Ost zahlen dafür 30 Euro im Jahr) nicht geplant sei.
Die Stadt hat an den gebührenpflichtigen Parkplätzen teils laminierte Schilder angebracht, die auf eine Parkscheibenpflicht mit der Höchstparkdauer von vier Stunden hinweisen. Für Inhaber von Bewohnerparkausweisen gelte diese Beschränkung nicht, so Wagner.