AboAbonnieren

Amtsgericht SiegburgLohmarer Autodiebe zeigen Reue – auf Bewährung verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Die Angeklagten mussten sich vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. (Archivfoto)

Die reuigen Angeklagten kriegen eine letzte Chance vor dem Gefängnis: Für verschiedene Straftaten bekam das Duo Bewährungsstrafen.

Es ist kaum zu glauben, wie viele Autobesitzer die Türen ihres geparkten Pkw nicht verschließen. So hatten zwei Männer leichtes Spiel: Sie erbeuteten im Lohmarer Zentrum und in Siegburg Geldbörsen, Navigationsgeräte, Tankkarten, Schlüssel und Süßigkeiten. Wegen dieser und anderer Straftaten saßen der 22-Jährige und der 26-Jährige nun vor dem Schöffengericht.

Angeklagter saß bereits in Untersuchungshaft

Der Ältere wurde gar in Fußfesseln in den Saal geführt. Nach einem Einbruchdiebstahl bei der Vermieterin seiner Freundin im April dieses Jahres saß er in Untersuchungshaft. Die zwei Monate hinter Gittern hätten ihn sehr beeindruckt, sagte seine Strafverteidigerin. „Da gibt es Leute, die müssen zehn Jahre sitzen und lächeln noch. Ich würde jeden Tag weinen“, sagte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte. Sein Kumpel, bereits als Jugendlicher verurteilt, hat sich noch mehr zu Schulden kommen lassen.

Zum einen entdeckten die Polizeibeamten, die das Duo im September 2022 auf frischer Tat in einem fremden Pkw erwischten, ein Klappmesser in dessen Hosentasche, und Diebstahl mit Waffen wird härter bestraft.

Zum anderen hatte er im Oktober in Lohmar im Streit einen Mann geschlagen und getreten, selbst noch, als dieser auf dem Boden lag. „Gegen den Kopf, das ist lebensgefährlich“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm. Der Angeklagte verneinte: „Das war doch nicht gefährlich, er ist sofort wieder aufgestanden.“ Auch bei dieser Tat war der zweite Angeklagte dabei. Er hatte den Geschädigten aber nur geschubst. Der Angriff der beiden wurde als gefährliche Körperverletzung gewertet.

Angeklagte legten strafmildernde Geständnisse ab

Das Geständnis der Angeklagten wurde strafmildernd berücksichtigt. Auch dass die jungen Männer wieder bei ihren Eltern leben, der Jüngere arbeitet und der Ältere den festen Entschluss verkündete, die Phase des „Mistbauens“ hinter sich zu lassen: „Ich suche mir sofort einen Job und will zur Musikschule.“ Um irgendwann vielleicht von der Musik zu leben.

Das Urteil nahmen beide Angeklagten strahlend entgegen: Der 21-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, der Ältere eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten. Der Haftbefehl wurde anschließend aufgehoben, die Wachtmeister lösten die Fußfesseln.

„Nehmen Sie die Termine bei der Bewährungshilfe wahr“, mahnte der Richter. Ansonsten drohe der Widerruf der Bewährung.