Die Lohmarerin wollte nach ihrer Suspendierung beim Hauptzollamt Köln Ermittlungsakten nicht herausgeben.
Kölner ZollMutmaßliche Reichsbürgerin soll Strafverfahren verhindert haben
Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Derlei Obliegenheiten sollen aber einer Zollhauptsekretärin aus Lohmar egal gewesen sein: Sie soll als Mitglied der sogenannten Reichsbürgerszene den Staat ablehnen und ein Strafverfahren verhindert haben.
Das ergab ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn, welche die 61-Jährige wegen Unterschlagung, Verwahrungsbruchs und Strafvereitlung im Amt angeklagt hat. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
Mitarbeiterin des Hauptzollamts wollte Schlüssel nicht herausgeben
Die Angeklagte arbeitete beim Hauptzollamt Köln als Ermittlerin in der Abteilung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Da der Verdacht bestand, dass sie „Reichsbürgerin“ ist, wurde sie am 8. Oktober 2021 suspendiert und aufgefordert, Ermittlungsakten, den Dienst-PC, Schlüssel, Dienstausweis und weitere Ausrüstungsgegenstände bis zum 12. November 2021 herauszugeben.
Sie soll per E-Mail geantwortet haben, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen werde. Erst vier Monate später, am 8. März 2022, klingelten Polizisten bei der Verdächtigen und beschlagnahmten ihr Notebook, den Dienstausweis sowie Akten von neun Ermittlungsverfahren.
Lohmarerin soll Strafverfahren „wissentlich vereitelt“ haben
Während der Durchsuchung soll die Frau ungefragt gesagt haben, die Aushändigung der Gegenstände und der Ermittlungsunterlagen sei für sie nicht in Betracht gekommen, „da sich Deutschland und andere Teile der Welt noch in einem Kriegszustand“ befänden. Die Finanzverwaltung, bei der sie in einem Dienstverhältnis steht, habe „keinerlei rechtliche Bedeutung“.
Laut Staatsanwaltschaft soll sie durch das Zurückhalten der Akten ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit „wissentlich vereitelt“ haben. Sollte sie deswegen verurteilt werden, drohen ihr bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.