Vor Gericht unversöhnlichStreit über spielende Kinder unter Nachbarn in Lohmar eskaliert

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Türgriffe mit Paragrafen-Symbolen

Vor Gericht geht es nicht nur um Strafurteile, sondern auch um zivile Auseinandersetzungen, wie den Nachbarschaftsstreit in Lohmar.

Spielende Kinder führten in Lohmar zum Streit unter Erwachsenen. Vor dem Zivilrichter ging es um Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen.

Es war ein schöner Samstag im Mai, die Kinder kickten auf der Straße, der Ball flog gegen ein Auto. Der Eigentümer schimpfte, ein anderer, jüngerer Mann schaltete sich ein, die Situation schaukelte sich auf, es folgten böse Worte, Schläge und Tritte. Die Streithähne saßen sich nun, 14 Monate später, im Zivilprozess vor dem Siegburger Amtsgericht gegenüber – unversöhnlich.

750 Euro Schmerzensgeld verlangt der Kläger, vor dessen Tür die Kinder spielten, von seinem Kontrahenten, der im selben Dorf in Lohmar wohnt. Dass der Ball immer gegen sein Auto, einen Opel Escort, flog, habe ihn schon morgens geärgert. Am frühen Abend ging er hinaus und forderte den Nachwuchs auf, doch woanders zu spielen, zum Beispiel auf dem Bolzplatz oder vor der eigenen Tür.

Lohmarer fuhr am selben Tag ins Krankenhaus

„Er schrie die Kinder an“, schilderte der Beklagte, an diesem Tag zu Besuch bei Bekannten nebenan. Er habe eingegriffen, den anderen zurechtgewiesen: So könne man nicht mit Kindern sprechen. Sein eigener Sohn sei nicht betroffen gewesen: „Der spielte mit seinem Freund im Garten.“

Der Autobesitzer fühlte sich von den wüsten Beschimpfungen provoziert, ging auf den anderen zu. Der schubste ihn weg: „Ich fühlte mich bedroht.“ Die Ohrfeige, die er bei der polizeilichen Vernehmung eingeräumt hatte, erwähnte er in der Verhandlung erst auf Nachfrage des gegnerischen Anwalts. Der Autobesitzer drehte ab, drohte damit, die Polizei zu verständigen. Dann habe er ohne Vorwarnung einen Tritt in die Wade bekommen, „mit voller Wucht“.

Die Folgen: ein Krankenhausbesuch am selben Tag, eine starke Prellung, eine Woche habe er Gehstützen gebraucht und zwei Wochen im Homeoffice arbeiten müssen: „Ich konnte nicht fahren.“ Den Tritt wollte der Beklagte vor Gericht nicht einräumen, er habe mit dem Bein lediglich ausgeholt, „wie man das so macht, wenn man jemanden vom Grundstück vertreiben will“. Dass der Kläger später an Krücken lief, bezeichnete er als „Schauspielerei“.

„Das ist schon die dritte Version, die Sie erzählen“, sagte der Siegburger Amtsrichter Sven Kurtenbach zum Beklagten. Bei der Polizei habe er noch ein „Anschieben“ mit dem Fuß gegen den Hintern geschildert. Die Art und Weise der Einlassung sei unklug und widersprüchlich, „die Aggression ging vor allem von Ihrer Seite aus“. Das Schmerzensgeld werde er zahlen müssen. Da der Angreifer eine gütliche Einigung ablehnte, ergehe in zwei Wochen ein Urteil. Der Unterlegene, voraussichtlich der Beklagte, muss dann die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Kläger sieht den Ausgang mit gemischten Gefühlen. Man laufe sich im Dorf ja ab und zu über den Weg. „Er hat sich nie danach erkundigt, wie es mir geht, und seine Freunde, meine Nachbarn, auch nicht.“ Auf eine Entschuldigung warte er bis heute. „Immerhin grüßen mich die Kinder nach wie vor.“

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