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Prozess am AmtsgerichtLohmarerin kassierte mit gefälschtem Mietvertrag Geld vom Jobcenter

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Geldscheine liegen auf einem Mietvertrag.

Wegen eines gefälschten Mietvertrages landete eine 38 Jahre alte Frau vor dem Amtsgericht in Siegburg. (Symbolbild)

Mithilfe eines gefälschten Mietvertrages hat eine Hartz IV-Empfängerin Geld vom Jobcenter in Troisdorf erschlichen. Der Betrug flog auf, die 38-Jährige landete vor Gericht.

Wer Hartz IV bezieht, dessen Miete zahlt das Jobcenter. Diese Summe wollte eine 38-Jährige offenbar lieber für sich behalten und legte einen gefälschten Mietvertrag vor. Wegen Herstellung einer unechten Urkunde stand die Frau jetzt vor dem Amtsgericht.

Mit ihr zwei weitere Angeklagte, eine Bekannte der 38-Jährigen, bei der sie in Lohmar untergekommen war, und deren Ex-Mann, von der Haupt-Angeklagten als Mittäter benannt. Wer die Idee hatte, auf den Schriftstücken einen Vierten aus dem Bekanntenkreis als Vermieter einzusetzen und dessen Unterschrift zu fälschen, blieb im Prozess im Dunkeln.

50-Jähriger ist sauer auf das Jobcenter in Troisdorf

Die Sache war aufgeflogen, als dem vermeintlichen „Vermieter“, ebenfalls Kunde beim Jobcenter,   daraufhin die Leistungen gestrichen wurden. Schrittweise und schließlich komplett. „Ich warte noch heute auf die Klärung“, sagte der 50-Jährige im Zeugenstand, der mittlerweile wieder als Sanitäter in Lohn und Brot ist.

Es sei doch verwunderlich, dass das Jobcenter Troisdorf offenbar auf Basis dilettantisch gefälschter Dokumente die Mietzahlungen an die Angeklagte geleistet habe, sagte er am Rande der Hauptverhandlung und schüttelte erbost den Kopf: „Und ich konnte mir zwischendurch nichts Vernünftiges mehr zum Essen kaufen.“

Tatsächlich legte die 38-Jährige dem Jobcenter zwei Mietverträge vor, beim ersten fehlte die Kontonummer, die sie dann ergänzte. Es war allerdings nicht die verlangte Bankverbindung des Vermieters, sondern des minderjährigen Sohnes ihrer Bekannten. Wohl abgeschrieben von der EC-Karte, die in der Wohnung herumlag, vermutete die 36-jährige Mutter. Auf dem zweiten Mietvertrag stand außerdem eine andere Adresse.

Urteil: Lohmarerin muss hohe Geldstrafe zahlen

Um die Zahlung dringlicher zu machen, legte die 38-Jährige im Jobcenter zudem eine gefälschte „Abmahnung“ des vermeintlichen Vermieters vor, der mit Kündigung drohte, wenn Kaution und Mietzins nicht schnellstens gezahlt würden. „Ein völlig sinnentleertes Schreiben“, sagte Richter Hauke Rudat, mit einer wiederum anderen Adresse und unterschrieben von der Angeklagten selbst.

Diese wollte sich „nach so langer Zeit“ nicht mehr an Einzelheiten erinnern können, blieb aber bei ihrer Darstellung, die Mitangeklagte habe die Mietverträge ausgefüllt, der Ex-Mann habe die Quittungen über die Mietzahlungen, die das Amt verlangte, unterschrieben. Die beiden wurden freigesprochen: Ihnen war nichts nachzuweisen.

Die bislang nicht vorbestrafte 38-Jährige wurde dagegen zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Sie hat zurzeit ein kleines Zimmer in einer Einrichtung in Bonn. Die Miete zahlt das Jobcenter direkt an den Träger, die Angeklagte erhält lediglich 130 Euro Taschen- und 210 Euro Verpflegungsgeld.