Immer wieder verstoßen Spaziergänger in den Naturschutzgebieten im Kreis gegen die dortigen Regeln.
Video gedrehtInfluencer muss nach Verstößen in Naturschutzgebiet in Rhein-Sieg 5000 Euro zahlen
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises appelliert an Wanderer und Spaziergänger, in den Naturschutzgebieten in der Region die geltenden Regeln einzuhalten. „Die meisten Besucherinnen und Besucher verhalten sich richtig“, sagt der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz, Jörg Bambeck. „In letzter Zeit ist es aber auch durch Posts in den Sozialen Medien immer wieder zu Verstößen gekommen.“
So habe ein Influencer kürzlich ein Bußgeld in Höhe von rund 5000 Euro zahlen müssen, weil er mehrere Vergehen im Naturschutzgebiet gefilmt und auf einer Internet-Plattform veröffentlicht hatte. In diesem Fall sei es nicht nur um das Verlassen der erlaubten Wege gegangen, sondern auch um Campen, Klettern, und das Hinterlassen von Müll im geschützten Gebiet. Zudem habe der Mann eine Drohne steigen lassen und ein Lagerfeuer gemacht.
Querfeldein-Radler sorgen für Bodenerosion in den Leuscheider Wäldern
Problematisch sind nach Angaben der Kreisverwaltung oft auch Wander-Apps. Da hier alle Nutzerinnen und Nutzer ihre Touren hochladen könnten, fänden Andere oft Routen, die außerhalb der erlaubten Wege verlaufen. „Querfeldein-Radeln“ störe und vertreibe beispielsweise nicht nur Tiere, es vernichte auch seltene Pflanzen und führe zu Bodenerosionen. In den Leuscheider Wäldern sei zum Beispiel sehr gut zu erkennen, wie auf den meistbefahrenen Routen die Erde verschwinde und die Wurzeln der Bäume freigelegt würden. Die Übernutzung führe auf Wiesen zur Beeinträchtigung von seltenen Schmetterlingsarten. Je mehr Menschen diese Touren unternähmen, desto weniger habe die Natur eine Chance, sich zu erholen.
„Wir bitten alle, die in unseren Naturschutzgebieten unterwegs sind, sich vorab über Strecken zu informieren und auf den offiziellen Wegen zu bleiben“, sagt Amtsleiter Bambeck. Im Siebengebirge seien die Wege, die für Radfahrende freigegeben sind, immer an den Gabelungen mit gelben Pfeilen markiert. Wanderinnen und Wanderer würden die zugelassenen Wanderwege an den roten Pfeilen erkennen.
Nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises stehen knapp 15 Prozent des Kreisgebietes unter Naturschutz. Diese Gebiete sind besonders geschützt und deshalb gelten dort auch strengere Regeln, als außerhalb der Schutzgebiete. Spaziergänger müssen deshalb auf den gekennzeichneten Wegen bleiben, ihre Hunde anleinen und dürfen keine Blumen, Beeren oder Pilze pflücken. Auch Campen, Feuer machen oder Drohnen steigen lassen ist im Naturschutzgebiet verboten. Nachzulesen sind diese Regelungen unter anderem auf der Internetseite des Kreises.