Die Gegner einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Niederkassel haben mehr als 3200 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.
Geflüchtete in NiederkasselBürgerbegehren gegen eine ZUE nimmt die erste Hürde

Auf diesem Grundstück an der Spicher Straße zwischen Niederkassel-Ort und Uckendorf soll die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für bis zu 350 Geflüchtete entstehen.
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Das Bürgerbegehren gegen den Bau einer sogenannten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Niederkassel hat offenbar eine erste Hürde genommen. Die Initiatoren haben bei der Stadtverwaltung eine Liste mit Unterschriften gegen den vom Stadtrat beschlossenen Bau der Einrichtung für bis zu 350 Geflüchtete an die Stadtverwaltung übergeben. Bis kurz vor dem Fristende am Dienstag, 11. März, sind nach Angaben der Initiatoren 3239 Unterschriften zusammengekommen.
Viele Menschen fanden es gut, dass die politischen Themen der Stadt von uns gewissermaßen vor ihre Haustür getragen werden.
Mit diesem Ergebnis zeigt sich Benjamin Meybohm, der im Dezember 2022 als parteiloser Kandidat für das Amt des Niederkasseler Bürgermeisters kandidiert hatte und zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens gehört, hochzufrieden. „Die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt sind offenbar sehr dankbar, dass wir uns bei diesem Thema auf den Weg gemacht haben“, sagt er.
Nachdem die Unterschriftensammlung an zentralen Plätzen in der Stadt zunächst schleppend angelaufen sei, habe man beschlossen, „Klinken putzen zu gehen“. Mit Erfolg. „Viele Menschen fanden es gut, dass die politischen Themen der Stadt von uns gewissermaßen vor ihre Haustür getragen werden“, schildert Meybohm. Selbst mit Befürwortern einer ZUE in Niederkassel habe man gute Gespräche führen können.

Benjamin Meybohm gehört zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Bau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Niederkassel.
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Die Stadtverwaltung muss jetzt klären, ob die notwendige Zahl von Unterschriften tatsächlich erreicht wurde. Geprüft werden muss, ob die Unterschriften tatsächlich von Menschen stammen, die in Niederkassel bei Kommunalwahlen wahlberechtigt, also mindestens 16 Jahre alt und in Niederkassel wohnhaft sind. Auch mögliche doppelte Unterschriften müssen aussortiert werden.
Sollten die Initiatoren die Mindestzahl an Unterstützerunterschriften erreicht haben – erforderlich sind rund 2160 -, ist das Bürgerbegehren erfolgreich. Dann muss sich der Stadtrat mit dem Bürgerbegehren beschäftigen. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst für Mitte Mai geplant ist, denkt man im Rathaus bereits über eine Sondersitzung des Rates zu einem früheren Zeitpunkt nach.
Stadt Niederkassel erwägt Sondersitzung des Stadtrates
Die Politiker müssen bei dieser Sitzung dann zunächst entscheiden, ob das Bürgerbegehren formell zulässig ist. Ist dies der Fall, kann der Stadtrat das Begehren inhaltlich übernehmen. Dabei müsste er eine Aufhebung des Vertrags zwischen der Stadt Niederkassel und der Bezirksregierung Köln beschließen. Tut er das nicht, folgt der Bürgerentscheid. An ihm können alle stimmberechtigten Niederkasselerinnen und Niederkasseler teilnehmen.
Der Bürgerentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss erfolgen. „Würde der Rat erst Mitte Mai in dieser Sache beschließen, fände der Bürgerentscheid in den Sommerferien statt, das kann aber keiner wollen“, sagt Stephan Smith, der Erste Beigeordnete der Stadt Niederkassel.
Bei einem möglichen Bürgerentscheid müssen die Niederkasselerinnen und Niederkasseler die Frage, ob der ZUE-Vertrag mit der Bezirksregierung aufgehoben werden soll, mit Ja oder Nein beantworten. Die Mehrheit entscheidet. Allerdings muss diese Mehrheit im Falle Niederkassels mit seinen mehr als 39.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Die Initiatoren des Bürgerentscheides benötigen dafür – Stand heute – mindestens 6168 Ja-Stimmen.