AboAbonnieren

AnklageNiederkasseler soll Freundin mit Schlägen und Tritten verletzt haben, bis sie blutend am Boden lag

Lesezeit 2 Minuten
Das Landgericht Bonn: Ein großer, weißer Bau mit Säuleneingang.

Der 33 Jahre Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Bonn verantworten.

33-Jähriger soll seine Lebensgefährtin potenziell lebensgefährlich verletzt haben.

Es sollte die große Liebe werden: Er, 33 Jahre alt, verbüßte im offenen Vollzug eine Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung, sie, 25 Jahre alt, zog in Niederkassel allein mehrere Kinder groß. S

Sie lernten sich übers Internet kennen, gleich nach seiner Haftentlassung zog er am 28. April dieses Jahres bei der neuen Bekannten ein und soll sie so heftig verprügelt haben, dass sie potenziell lebensgefährliche Verletzungen davontrug. Dafür muss der Mann sich demnächst in einem Prozess vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Anklage gegen Niederkasseler: Opfer flehte den Angreifer an, aufzuhören

Am 8. Mai, so teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit, schaute der Mann ins Handy der Frau und sah dort etwas, was ihn offenbar eifersüchtig machte. Denn er soll ihr unvermittelt eine Ohrfeige gegeben und das Telefon wütend gegen eine Wand geschleudert haben.

Danach soll der Gelegenheitsjobber der Frau die Faust ins Gesicht geschlagen, sie gewürgt und ihren Kopf gegen die Küchenzeile gestoßen haben, wodurch die 25-Jährige kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Als sie wieder zu sich kam, habe sie ihn angefleht, aufzuhören. Doch er habe sie weiter mit Schlägen und Tritten traktiert, auch, als sie bereits blutend am Boden lag.

33-Jähriger stellte sich fünf Tage nach dem Angriff auf seine Freundin der Polizei

Das Opfer erlitt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frakturen im Gesicht, Schwellungen am Hals, der Körper war voller Hämatome, Blut hatte sich hinter dem Trommelfell und den Augen gesammelt.

Die Frau ging kurz in ein Krankenhaus, kehrte dann aber aus Sorge um ihre Kinder, die von dem, was ihrer Mutter angetan worden war, nichts mitbekommen hatten, nach Hause zurück und brachte sie zu ihrer eigenen Mutter. Danach zeigte sie die Tat an.

Fünf Tage nach dem Vorfall stellte sich der mutmaßliche Täter in Begleitung eines Anwalts der Polizei; seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Mann soll sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Der Prozess findet vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts statt.