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Licht bleibt Gefahr für TiereBund fordert reduzierte Beleuchtung für Natur in Rhein-Sieg

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Das Bild zeigt eine typische Lichtbarriere an einem Naturschutzgebiet, hier an der Tongrube in Sankt Augustin-Niederpleis.

Das Bild zeigt eine typische Lichtbarriere an einem Naturschutzgebiet, hier an der Tongrube in Sankt Augustin-Niederpleis.

Insbesondere Beleuchtungen in großer Höhe in der Nähe von Gewässern oder in Schutzgebieten haben negative Auswirkungen.

Die Siegburger Abtei, die Burg Blankenberg – sie dürfen wieder durch Licht in Szene gesetzt werden. Am 15. April ist die Energiesparverordnung ausgelaufen, die unter anderem das Anstrahlen öffentlicher Gebäude und den Einsatz von Leuchtwerbetafeln einschränkte. Der Bundesverband Umwelt- und Naturschutz Rhein-Sieg (BUND) weist aber darauf hin, dass es nach wie vor Vorgaben des Artenschutzes und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gebe.

Vermeidbare Beleuchtung soll demnach vermieden werden. Damit soll zum einen auf Naturbelange Rücksicht genommen werden. Zum anderen gelte es, weiterhin Energie einzusparen, die nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht und zudem teuer ist. Der BUND fordert daher, „Gewohnheiten in Frage zu stellen und viel konsequenter als bisher unmittelbar vermeidbare Beeinträchtigungen unserer Lebensgrundlagen dauerhaft abzustellen“.

Populationen sterben aus

Dies seien wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft, die eine „belebte und damit leistungsfähige Natur“ erhält. Nach Angaben der Naturschützer haben insbesondere Beleuchtungen in großer Höhe, in der Nähe von Gewässern oder in Grünräumen und Schutzgebieten negative Auswirkungen. Nächtliches Licht wirkt auf Vögel, Insekten, Fische, Amphibien und zahlreiche Fledermäuse zuweilen so nachteilig, dass Populationen aussterben.

Beleuchtete Straßen könnten zu Lichtbarrieren werden, wie eine Mauer, die nicht überwunden werden kann. Vermeintlich „insektenfreundliche“ Leuchtmittel schränkten das nur bedingt ein und das auch nur für bestimmte Tiergruppen, teilt der BUND mit. „Jede vermeidbare künstliche Beleuchtung ist daher ein Gewinn.“ Der Appell geht an Kommunen, Gewerbebetriebe, Industrie und Private gleichermaßen. Den Kreis sieht die Organisation in der Pflicht, proaktive Dunkelkonzepte für Schutzgebiete zu entwickeln. (rrvg)