Veterinäramt Rhein-SiegGeplanter Tiertransport nach Nordafrika per Eilantrag gestoppt
Rhein-Sieg-Kreis/Köln – Juristischer Erfolg für das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises: In einem Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch bestätigt, dass die Behörde zu Recht die Genehmigung für einen am gleichen Tag geplanten Tiertransport nach Nordafrika verweigert hat. Nach Angaben des Gerichts wollten am Mittwoch zwei Transportunternehmen insgesamt 132 trächtige Rinder nach Marokko bringen.
Angst vor Beihilfe zur Tierquälerei
Die Amtstierärzte des Kreises hatte die für den Tiertransport nötige Stempelung des Fahrtenbuchs jedoch abgelehnt, weil sie befürchteten, sich möglicherweise der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig zu machen – sollte am Zielort des Transports gegen den Tierschutz verstoßen werden.
Gegen diese Weigerung gingen die beiden Transportunternehmen juristisch vor. Sie argumentierten vor Gericht, dass der Transport die Vorgaben der Tiertransporte-Verordnung (TT-VO) der Europäischen Union erfülle. Außerdem seien keine tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko zu befürchten. Per einstweiliger Anordnung wollten sie den Transport deshalb genehmigen lassen.
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Dem schloss sich das Gericht jedoch nicht an. Die Richter argumentierten, dass zwar für einen Transport „wahrscheinlich“ die rechtlichen Grundlagen entsprechend der TT-VO vorlägen, der Transport aber aufgrund des Tierschutzgesetzes dennoch „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ untersagt werden müsse. Es sei erkennbar, dass die 132 Rinder zur Schlachtung bestimmt seien. Es lägen aber Erkenntnisse vor, wonach Schlachtungen in Marokko häufig nicht tierschutzgerecht durchgeführt würden, so dass Gericht.
Ohne den Beweis des Gegenteils sei im konkreten Fall davon auszugehen, dass auch den hier betroffenen Tieren ein vergleichbares Schicksal drohe. Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. (pf)