Der Landrat geht mehr als 40 Nebentätigkeiten nach – damit verdient er Zehntausende Euro.
Erklärung des LandratsSo viel verdient Landrat Sebastian Schuster in Rhein-Sieg
Landrat Sebastian Schuster ist ein viel beschäftigter Mann. Stellvertretender Vorsitzender des Beirats für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten der Provinzial Rheinland Versicherung AG, Mitglied im Verbandsvorstand des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Aufsichtsratsvorsitzender der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis – das sind nur drei von rund 40 Nebentätigkeiten, die Landrat Sebastian Schuster (CDU) im vergangenen Jahr neben seinem Beruf als Chef der Kreisverwaltung und oberster politischer Repräsentant des Rhein-Sieg-Kreises ausgeübt hat.
Das geht aus der jüngsten Erklärung des Landrates zu den im Jahr 2022 erzielten Einkünften aus Neben- und Gremientätigkeiten hervor, die die Kreisverwaltung am Montag im Kreisausschuss vorgelegt hat.
Liste wurde im Ausschuss vorgelegt
Insgesamt hatte Schuster im vergangenen Jahr zusätzlich zu seiner regulären Besoldung in Höhe von monatlich 10.803,17 Euro (Besoldungsgruppe B 7, gültig in dieser Höhe ab Dezember 2022) Einnahmen in Höhe von insgesamt 55.349 Euro. Das lässt sich der eng beschriebenen DIN A 4-Seite entnehmen.
Größter Einnahmeposten waren dabei mit 22 099 Euro die Vergütungen für Schusters Tätigkeiten als Mitglied im Sparkassen- und im Beteiligungsausschuss der Kreissparkasse Köln. Dort arbeitet er zudem mit beratender Stimme im Haupt-, im Bilanzprüfungs- und im Risikoausschuss sowie im Verwaltungsrat mit.
Schuster muss mehr als 31.000 Euro an Kreiskasse abführen
4900 Euro erhielt Sebastian Schuster im vergangenen Jahr als Mitglied der Trägerversammlung der Westdeutschen Landesbausparkasse (LBS West). Mit 4000 Euro wurde seine Tätigkeit als Verbandsvorsteher des Wahnbachtalsperrenverbands vergütet. 3300 Euro flossen vom Konto der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) an den Landrat für seine Tätigkeiten in Verwaltungs- und Aufsichtsrat bei der RSAG AöR und RSAG GmbH.
Mehr als 31.000 Euro von seinen Nebeneinkünften muss Schuster allerdings an die Kreiskasse abführen. Das schreibt die Nebentätigkeitsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Immerhin knapp 24.130 Euro darf Schuster behalten, muss den Betrag aber regulär versteuern.
Nicht vergütet werden dagegen die mehr als 30 ehrenamtlichen Tätigkeiten, die die Kreisverwaltung außerdem für ihren Chef aufführt. Dazu gehört beispielsweise die Mitgliedschaft im Kuratorium für den Internationalen Demokratiepreis Bonn, in der Gesellschafterversammlung des Köln/Bonner Flughafens, im Tarifbeirat und im Aufsichtsrat der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) sowie als Kuratoriumsvorsitzender der Kreissparkassenstiftung „Für uns Pänz“.