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17-Jährige vergewaltigt und getötetTäter aus Sankt Augustin erhält Höchststrafe

Lesezeit 3 Minuten
Getötete 17-Jährige Blumen und Kerzen 061218

Blumen und Kerzen vor der Unterkunft, wo die 17-Jährige tot aufgefunden wurde.

Bonn/Sankt Augustin – Um 11 Uhr schlossen sich am Freitagvormittag die Türen zum alten Schwurgerichtssaal in Bonn: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprach der Vorsitzende der 8. Großen Strafkammer, Volker Kunkel, das Urteil. 70 Minuten mussten die Medienvertreter draußen warten, bis sie das juristische Ende in dem spektakulären Mordfall erfahren konnten. „Zehn Jahre Haft für den mittlerweile 18-jährigen Angeklagten“, teilte Gerichtssprecher Tobias Gülich allen Reportern mit Mikrofonen, Fernsehkameras und Smartphones mit, „wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes“. Das ist für einen jugendlichen Delinquenten die Höchststrafe.

Allerdings konnten die Bonner Richter nicht endgültig aufklären, was in der Nacht zum 1. Dezember 2018 in dem Zimmer des jungen Deutsch-Kenianers in der städtischen Unterkunft in Sankt Augustin geschah, als die 17 Jahre alte Schülerin aus Unkel (Kreis Neuwied) getötet wurde.

Zwei denkbare Szenarien in der Todesnacht

„Zwei verschiedene Szenarien“ seien denkbar, so der Gerichtssprecher weiter. Nach einer ersten sexuellen Annäherung, die sie abgewehrt habe, sei es jedenfalls noch zu einem gewaltsamen, vollendeten Sexualakt gekommen. Aber ob das noch an dem lebenden Mädchen oder erst nach ihrer Tötung stattgefunden habe, darüber konnte auch die Obduktion keine sichere Auskunft gegeben. In beiden Fällen jedoch sei es ein Mordmerkmal.

Sankt Augustin Mädchen

Die ermorderte 17 Jahre alte Elma auf einem alten Foto.

Der Angeklagte, der seit seinem dritten Lebensjahr in Deutschland lebt, hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen. Für die Bonner Richter steht jedoch fest, dass er die gleichaltrige Schülerin am Nachmittag des Vortages in Bonn kennengelernt und, nachdem sie den letzten Zug verpasst hatte, nachts um 3 Uhr in seine Unterkunft mitgenommen hatte.

Laut Urteil wollte die 17-Jährige dort nur übernachten, sie habe – so der Gerichtssprecher – „kein sexuelles oder romantisches Interesse an dem Angeklagten gehabt“. Nachdem die Schülerin sich gegen einen sexuelle Annäherung wehrte, so die Bonner Richter, schlug ihr der Deutsch-Kenianer auf den Kopf und erstickte sie anschließend. Zwei Tage lang blieb die Leiche im Zimmer. Als Ermittlungsbeamte nach Hinweisen aus sozialen Medien vor der Unterkunft erschienen, hatte der 17-Jährige sie freiwillig an den Tatort geführt.

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„Ich bin froh, dass er die Höchststrafe bekommen hat“, sagte die ältere Schwester der Ermordeten gestern leise zu Journalisten. Dann zeigte sie eine Fotografie ihrer Schwester. „Die Familie möchte, dass alle sehen, was für ein fröhliches Mädchen sie war“, sagte die Ältere, die selbst nicht fotografiert werden wollte.

Auch Gudrun Roth, die als Anwältin der Nebenklage Mutter und Schwester der 17-Jährigen vertrat, zeigte sich erleichtert über das Urteil, denn es gehöre „zu den größten Verbrechen, einen Menschen zu töten“. Allerdings könne keine Strafe der Welt den Verlust wiedergutmachen. Auf das Urteil habe die Mutter sehr betroffen reagiert: „Ihr Kind ist unwiederbringlich nicht mehr da.“