Deponiegelände der RSAGNaturschützer kritisieren Biogasanalge in Sankt Augustin
Sankt Augustin – Mit dem Bau einer Einspeiseanlage für Biogas reagiert die Rhein-Sieg-Netz GmbH auf den Bau der Vergärungs- und Kompostierungsanlage im Entsorgungs- und Verwertungspark der RSAG. Mit dem Projekt beschäftigte sich jetzt der Naturschutzbeirat. In der geplanten Anlage können bis zu 300 Kubikmeter aufbereitetes Biogas aufgenommen werden. Es soll größtenteils über eine vorhandene Rohrleitung für Deponiegas, die als Leerrohr genutzt werden kann, angeliefert werden.
Dadurch können erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Das Betriebsgebäude an der Straße Am Kirchberg soll neun mal neun Meter groß und mit schallgeschützten, 3,30 Meter hohen Containern gebaut werden, in denen Räume für Messungen, Verdichtung und Verdampfung sowie ein Lager untergebracht werden. Der zwölf Meter lange Flüssiggastank wird unterirdisch verlegt.
Naturschützer des BUND sehen Kreuzkröten, Gelbbauchunken und Zauneidechsen gefährdet
Ralf Jakob (BUND) wies darauf hin, dass der für den Bau gewählte Standort den Naturschützern Bauchschmerzen bereite. Der passe nicht zum Biotopschutzkonzept und dem für diesen Raum geplanten Verbundkorridor.
Kreuzkröten, Gelbbauchunken und Zauneidechsen würden stark eingekesselt. Bei der Rekultivierung der früheren Abgrabungsfläche Kirchenberg Nord waren unter anderem Kleingewässer, Steinhaufen und vegetationsarme Sandflächen für diese Amphibien angelegt worden.
Geruchsimmissionen werden dagegen von den beauftragten Landschaftsplanern ausgeschlossen, und der zu erwartende Lärm der automatisierten Anlage wird als nicht relevant angesehen. Die gesamte Anlage wird durch einen zwei Meter hohen Zaun geschützt. Mit der Aufbereitung des Biogases zu Flüssiggas will die RSAG mehr als 5500 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.
Der Beiratsvorsitzende Norbert Möhlenbruch (Jagdschutzverband) hatte gleich zu Beginn der Beratungen betont, dass der Beirat gar keinen Beschluss dazu fassen könne, obwohl das Naturschutzamt einen solchen für eine Befreiung vorschlug. Das Gremium könne das Amt nur beraten. Christoph Rüter räumte ein, dass eine Entscheidung zum Projekt nur von der Immissionsschutzstelle des Amtes getroffen werden könne.
Dachbegrünung, Baumschutz und Artenschutzmaßnahmen sollen umgesetzt werden
Möhlenbruch sprach sich dafür aus, dass der Ausgleich für den Eingriff im Rhein-Sieg-Kreis stattfindet. Laut Rüter wird dieser in der linksrheinischen Waldville noch innerhalb des Kreisgebietes verwirklicht.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Beirat fasste jedoch einen Beschluss, in dem er darauf drängt, dass die vom Naturschutzamt vorgeschlagenen Maßnahmen wie Dachbegrünung, Baumschutz und Artenschutzmaßnahmen komplett umgesetzt werden.