Es waren Szenen einer unglücklichen Ehe, die eine 48-Jährige vor dem Siegburger Amtsgericht schilderte. Das Gewaltopfer war ihr Mann.
Prozess am Amtsgericht SiegburgFrau aus Sankt Augustin verprügelt Ex-Mann mit Gehhilfe

Szenen einer unglücklichen Ehe beschäftigten das Amtsgericht in Siegburg. (Symbolbild)
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Die Ehe eines Sankt Augustiner Paares war längst geschieden, doch lebten beide noch unter einem Dach. Bis die 48-Jährige ihren Ex mit einer Gehhilfe verprügelte, vor den Augen der Töchter. Es war wohl nicht ihr erster gewalttätiger Übergriff, hieß es vor dem Siegburger Amtsgericht, wo die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank saß.
In ihrer Einlassung schilderte sie zunächst wort- und tränenreich die verbalen und körperlichen Übergriffe des Ehemannes, ohne auf die Anklage einzugehen. Angezeigt hatte sie die vermeintlichen Gewalttaten aber nie. Ihr Mann habe sie nach der Scheidung im April 2022 aus dem Haus werfen wollen, sie aber habe sich nach einem Unfall nur sehr schlecht fortbewegen können, sei auf eine Gehhilfe angewiesen gewesen.
Dieser Angriff war keine Notwehr.
Mit dieser Krücke habe sie Ende Juli 2022 in einem verbalen Streit den Ex nur auf Abstand halten wollen, aus Angst. Dem widersprachen allerdings die Aussagen der minderjährigen Töchter, die von mehreren Schlägen sprachen, die Mutter habe den Vater außerdem gegen die Wand gedrückt und gewürgt.
Laut der Angeklagten, die mehrere Versionen zum Tatablauf servierte, seien die Kinder nicht mit im Raum gewesen. Sie habe sie rausgeschickt: „Sie sollten nichts von dem Streit mitbekommen.“ Richter Hauke Rudat redete der Frau ins Gewissen: Räume sie den Tatvorwurf nicht ein, müsse er die Töchter als Zeuginnen hören. An die Adresse der Strafverteidigerin sagte er: „Dieser Angriff war keine Notwehr.“
48-Jährige gibt Schlag mit Gehhilfe zu
Diese hatten in der polizeilichen Vernehmung ihre Mutter als dauer-aggressiv und unberechenbar geschildert. Auch ihnen gegenüber. Sie hofften, dass diese bald aus dem Einfamilienhaus auszöge. Sie wollten auf jeden Fall beim Vater bleiben.
Die 48-Jährige gestand schließlich einen Schlag mit der Gehhilfe ein. Mittlerweile sei sie ausgezogen, habe nach einer Weiterbildung keinen Job und nur 400 Euro „vom Amt“ zur Verfügung. Auf Nachfrage des Richters gab sie an, seit mehr als einem Jahr im Hotel zu leben. Das bezahle sie von ihrem Vermögen, das Haus habe ihnen beiden gehört, sie sei ausbezahlt worden.
Der als Zeuge geladene Ex-Mann (50) machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das er auch nach der Scheidung hat, und verließ umgehend den Saal. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Frau ein, weil die Verletzungen des Mannes nicht erheblich waren. Sie muss als Auflage eine Geldbuße von 500 Euro an das Kinderheim Dr. Ehmann zahlen.