Feuer in Siegburg gelegtGericht verurteilt 15-jährigen Brandstifter zu Sozialstunden
Siegburg – Es war nur ein glücklicher Zufall, dass bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus am Brauhof keine Menschen zu Schaden kamen. Der Verursacher war schnell gefasst: ein 15-Jähriger aus der Nachbarschaft, der sich jetzt, neun Monate nach dem Feuer, vor dem Jugendschöffengericht wegen schwerer Brandstiftung verantworten musste.
Verhandlung hinter verschlossenen Türen
Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten fand die Verhandlung hinter verschlossenen Türen statt. Was wie ein „Dumme-Jungen-Streich“ begann, richtete rund 55.000 Euro Sachschaden an.
Die Flammen breiteten sich von einem Rollwagen mit Altpapier, der im Treppenhaus stand, über die Deckenverkleidung aus. Der Rauch zog bis ins Obergeschoss, durch die enorme Hitzeentwicklung war die Kunststoffverkleidung zu einem angrenzenden Geschäft geschmolzen, die Scheibe einer Glastür geplatzt. Der Brand breitete sich dann in dem Ladenlokal aus.
Das könnte Sie auch interessieren:
30 Feuerwehrleute waren in an dem frühen Sonntagmorgen Anfang September 2021 im Einsatz. Ein Mann klagte über Atembeschwerden, die anderen acht Bewohner, die auf Geheiß der Einsatzkräfte in ihren Wohnungen geblieben und so vor den giftigen Gasen geschützt waren, trugen nur einen Schrecken davon.
Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt war, gab an, aus Neugierde in den offen stehenden Eingang gegangen zu sein. Warum er gezündelt habe, darauf wusste er keine Antwort. Er habe versucht, das Feuer zu ersticken, und sei gegangen, als keine Flammen mehr zu sehen waren.
Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Kristin Stilz hielt diese Schilderung für glaubhaft und verurteilte den Jugendlichen lediglich wegen fahrlässiger Brandstiftung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, abzuleisten in den kommenden vier Monaten. Außerdem muss der 15-Jährige fünf Erziehungsgespräche beim Jugendamt absolvieren.
Um diese Termine müsse er sich selbst kümmern, erläuterte Amtsgerichtssprecher Christoph Turnwald, und die Bescheinigungen vorlegen. Geschehe das nicht, könne das Gericht Jugendarrest verhängen.
Erwachsene würden für dieses Delikt ungleich härter bestraft, betonte Turnwald. Das Jugendstrafrecht stelle den Erziehungsgedanken in den Vordergrund.