Amtsgericht SiegburgJunge Frau veröffentlicht Nummer der Nachbarin auf Sexportal
Sankt Augustin/Siegburg – Zahlreiche ungebetene Anrufe mit eindeutigen Angeboten hatte eine 36-Jährige aus Sankt Augustin erhalten. Denn ohne ihr Wissen hatte offenbar eine frühere Nachbarin ihre Handynummer auf einem Hausfrauen-Sexportal im Internet und in sozialen Medien veröffentlicht. Die 22-Jährige musste sich nun wegen Verrats von Privatgeheimnissen und Nachstellung vor dem Amtsgericht verantworten.
Ein Streit um Weichspüler war der Auslöser
Die Angeklagte beteuerte jedoch ihre Unschuld. Ihr Handy müsse gehackt worden sein, auch ihre eigene Telefonnummer sei im Frühjahr 2021 auf dem Kontaktportal aufgetaucht, außerdem ihr Passbild. Zudem hätten weitere Personen aus ihrem Umfeld, die sich in ihrer Telefonadressliste befanden, ebenfalls solche Kontaktanfragen erhalten, sagte die Angeklagte. Beweise legte sie indes nicht vor. Sie selbst hatte keine Anzeige erstattet.
Die Zeugin, die nach den etwa 30 Anrufen zur Polizei gegangen war, hielt die frühere Nachbarin für die Urheberin. Auslöser sei wohl ein Streit gewesen um Weichspüler, der mehrfach aus der Waschküche des Mehrfamilienhauses verschwunden war. Als die Jüngere auszog, sei das nicht mehr vorgekommen.
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Die 36-Jährige hatte bei der Polizei zu Protokoll gegeben, die Anrufer seien über die Handynummer der Angeklagten auf ihre Nummer geleitet worden. Die Männer hätten sogar über Privatangelegenheiten der damals 21-Jährigen Bescheid gewusst und deren Adresse gekannt.
Solche Informationen seien doch nicht auf dem Handy für Hacker zugänglich, meinte die Zeugin. Sie habe ihre Handynummer wechseln müssen: „Wer zahlt mir die 30 Euro Gebühr?“
Amtsrichter verurteilt die Angeklagte zu Geldstrafe
Für Amtsrichter Hauke Rudat reichten diese Indizien aus für eine Verurteilung: „Das sind ein paar Zufälle zu viel.“ Ein Hacker würde doch die Angeklagte persönlich „fertigmachen“ wollen und nicht irgendjemanden aus ihrer Adressliste.
Die arbeitslose 22-Jährige, die unter anderem wegen Diebstahls und Vortäuschens einer Straftat vorbestraft ist, muss eine Geldstrafe von 500 Euro bezahlen (50 Tagessätze à zehn Euro).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert: „Meine Mandantin ist Opfer einer Schmutzkampagne.“