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In Siegburg vor GerichtMann bringt Waffe mit zu einem Kindergeburtstag in Troisdorf

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Luftgewehr_07022017

Symbolbild

Troisdorf/Siegburg – Warum der Angeklagte zum Kindergeburtstag eine Waffe mitbrachte, blieb vor Gericht im Dunkeln. Ebenso sein Motiv, einen Bekannten zum Abschied in den Bauch zu schießen. Das Gummigeschoss habe sich nur versehentlich gelöst, sagte der 37-Jährige vor dem Schöffengericht.

Hämatom und Atemnot durch den Schuss

„Er fand das wohl lustig“, sagte der Zeuge, der in der Troisdorfer Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin im April 2021 durch den Schuss aus einer Flinte ein großes Hämatom davontrug und wochenlang unter Atembeschwerden litt. Auf Anraten seines Hausarztes habe er Anzeige erstattet, so der 41-jährige Hähnchenverkäufer: „Sowas muss ich doch nicht mit mir machen lassen.“ Auch nicht von jemandem, der einst ein guter Freund gewesen sei.

Viel schwerer wog für das Gericht aber eine weitere Tat des Angeklagten im Februar 2020. Dieser hatte mit einem unbekannten zweiten Mann einem 41-Jährigen abends vor dessen Zuhause aufgelauert und ihn zusammengeschlagen, um Drogenschulden einzufordern. „Das waren nur 120 Euro für Marihuana, ich hätte ihm das Geld in der nächsten Woche geben können“, sagte der Mann kopfschüttelnd im Zeugenstand.

Mann erlitt durch Tritte Schädelhirntrauma

Durch einen Tritt gegen die Stirn erlitt er ein Schädelhirntrauma, außerdem einen Schlag gegen die Niere. Er habe sich auf dem Boden ganz klein gemacht, um seine Milz zu schützen, beschrieb der Arbeiter: „Ich hatte mal einen schweren Motorradunfall. Deshalb geriet ich in Panik.“ Genauso schlimm sei für ihn gewesen, dass sein Fahrrad bei dem Angriff zu Bruch gegangen sei.

Dass die Nachbarn die Polizei riefen und die Sache ein juristisches Nachspiel hatte, sei ihm nicht angenehm. Er hätte den Kumpel nicht verpfiffen. Die 120 Euro habe er ihm gleichwohl nie gezahlt, „ich war verletzt, das Rad kaputt, da waren wir quitt“.

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Der 37-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Entgegen der Aussage des Angeklagten war das Gericht unter Vorsitz von Alexander Bluhm der Überzeugung, dass ein weiterer Mann an dem Übergriff beteiligt war, was sich strafschärfend auswirkt.

Strafmildernd schlug die Amphetaminsucht zu Buche. Eine Therapie könne er nicht machen, sagte der Hartz-IV-Empfänger. Er leide unter einer Sozialphobie, größere Gruppen versetzten ihn in Panik.