Fahndung mit Hubschrauber19-Jähriger greift Bekannten in Siegburg mit Messer an
Hennef – Am späten Donnerstagnachmittag schwebte ein Polizeihubschrauber tief über der Kreisstadt ein. Geraume Zeit stand er schräg über der Polizeiwache an der Frankfurter Straße, weithin waren das Knattern der Rotoren und die laufende Turbinen zu hören. Unweit des Polizeigebäudes standen mehrere Streifenwagen auf der Straße, zahlreiche Beamte, in Uniform und Zivil, waren im Einsatz. Sie umringten zunächst einen 19 Jahre alten Mann aus Siegburg, der anschließend festgenommen und zur Wache gebracht wurde.
Hintergrund des auffälligen Einsatzes war ein Tatgeschehen in Hennef. Der 19-Jährige hatte sich an der Bonner Straße im Sand im Ortsteil Geistingen mit einem 21 Jahre alten Bekannten getroffen. Nach Angaben der Polizei wollten die beiden sich wegen Unstimmigkeiten aussprechen. Doch das eigentlich auf Versöhnung ausgelegte Gespräch eskalierte und die beiden gerieten in einen heftigen Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung zog der Jüngere ein Messer und versuchte, seinen Kontrahenten damit zu verletzten.
Starkes Aufgebot an Kräften beteiligte sich an der Fahndung
Dem 21-Jährigen gelang es aber, die Angriffe abzuwehren. Lediglich einen kleinen Schnitt im Gesicht zog er sich zu. Sein Gegner ließ schließlich von ihm ab und flüchtete. Er lief zum Bahnhof und setzte sich in die S-Bahn nach Siegburg. Zwischenzeitlich wurde die Polizei eingeschaltet, ein starkes Aufgebot an Kräften beteiligte sich an der Fahndung nach dem jungen Siegburger. Da der Täter und Opfer sich kannten, war die Telefonnummer bekannt.
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Die Fahnder konnten Kontakt zu dem Flüchtigen aufnehmen und ihn davon überzeugen, dass er sich stellt. Es kam zu der Festnahme, die für kurze Zeit für einiges Aufsehen sorgte. In der Bewertung war zunächst nicht klar, ob es sich bei den Stichen um ein Totschlagsdelikt handelte. Die Bonner Polizei und die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Bei den Vernehmungen am Abend und in der Nacht konnte dem 19-Jährigen aber keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden. Das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ging wieder zurück an die Kreispolizei.