In Siegburg vor GerichtTrinkgeld unterschlagen – Kfz-Meister klagt gegen Kündigung
Siegburg – Wegen 165 Euro Trinkgeld, die er in die eigene Tasche steckte, erhielt ein Automechaniker die fristlose Kündigung. Zu Recht, entschied das Siegburger Arbeitsgericht. Es lehnte die Kündigungsschutzklage des Mannes ab.
Der Beschäftigte habe die Summe, die üblicherweise auf alle Beschäftigten verteilt werden sollte, unterschlagen, so steht es in dem Urteil. Der Kfz-Technik-Meister – seit sieben Jahren im Betrieb – habe somit eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begangen. Das rechtfertige die fristlose Kündigung.
Meister legte nur 70 Euro in die Kasse
Die hohe Summe stammte von Schrotthändlern, die entsorgtes Material abholten und dies durch Zahlung in eine Extra-Kasse vergüteten. Ein Schrotthändler übergab dem Kläger am 14. Januar 2022 einen Betrag von 235 Euro, der Meister legte aber nur 70 Euro davon in die Kasse und behielt den großen Rest. Als die Firma hiervon Kenntnis erlangte, kündigte sie dem Kläger mit Schreiben vom 28. Januar fristlos.
Im Prozess hatte der Meister angegeben, er habe die 165 Euro für den Verkauf einer Metallwerkbank erhalten. Der Kläger habe aber weder den Typ der vermeintlich verkauften Werkbank benennen noch dem Gericht sagen können, wie schwer die Werkbank ungefähr gewesen sei.
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Als das Gericht ihm vorrechnete, dass bei einem derzeitigen Metallschrottpreis von circa 27 Cent pro Kilogramm die Metallwerkbank mehr als 600 Kilo gewogen haben müsste, ergänzte der Mechaniker seine Einlassung „tröpfchenweise“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Er habe auch andere Dinge veräußert. Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptungen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Aktenzeichen: 5 Ca 413/22