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Vor dem Siegburger GerichtExhibitionist zahlt Schmerzensgeld an Elfjährige

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Troisdorf/Siegburg – Der ganze Mann – ein Fragezeichen. Warum hat sich ein 51-jähriger Verkäufer an einem Sonntagnachmittag gleich zweimal auf der Straße entblößt? Die Ursache blieb im Unklaren vor dem Siegburger Amtsgericht. Der Angeklagte schilderte den Exhibitionismus wie einen Zwang: „Das war spontan gekommen.“ Seine Handlungen hatten schlimme Folgen für eine Elfjährige: Das Mädchen leide unter massiven psychischen Problemen, schilderte die Mutter.

Angeklagter verlor seine Arbeitsstelle

Mit seinem umfassenden Geständnis ersparte der Angeklagte dem Kind eine Aussage vor Gericht. Sie hatte an dem Tag Ende Mai vergangenen Jahres mit ihrer vierjährigen Schwester am Troisdorfer Busbahnhof gewartet, als der Angeklagte sie in Angst und Schrecken versetzte.

Als sie schrie, entfernte er sich mit seinem Fahrrad, wurde kurze Zeit später in der Nähe festgenommen. Es war nicht seine erste Tat: Etwa eine Viertelstunde zuvor hatte der Verkäufer in der Taubengasse eine Mutter mit ihrer fast volljährigen Tochter auf ähnliche Art belästigt. Die vertrieben ihn mit den Worten: „Hau ab!“

Die Vorfälle seien dem Arbeitgeber zugetragen worden, berichtete sein Strafverteidiger; der habe seinem Mandanten nahegelegt zu kündigen, seitdem beziehe dieser Hartz IV. Der Verkäufer zeigte sich reumütig: „Das war total falsch“, sagte er vor Gericht.

Vorfall am Troisdorfer Busbahnhof wird als Kindesmissbrauch gewertet

Er wolle sich helfen lassen, suchte fünf Wochen nach seinen Taten das erste Mal eine psychotherapeutische Praxis auf. Nach Gruppenterminen befinde er sich nach der Kostenzusage der Krankenkasse nun in Einzelbehandlung. Der Angeklagte müsse „Wege finden“, mit seinem Zwang umzugehen, sagte Richter Dr. Alexander Bluhm.

Das Gericht wertete die Entblößung vor den Kindern und die Aufforderung, an ihm Hand anzulegen, als Kindesmissbrauch, wobei der Strafrahmen zum Tatzeitpunkt bei drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft lag. Mittlerweile wurde das Strafrecht verschärft, darauf wies der Richter hin, würde ein solcher Fall vor dem Schöffengericht verhandelt, Mindeststrafe ein Jahr.

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Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte, der ledig und kinderlos ist und seit 20 Jahren keine feste Partnerschaft mehr hatte, wurde zu neun Monaten verurteilt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Er muss die Therapie fortsetzen und an das elfjährige Mädchen ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zahlen, was er selbst angeboten hatte.

Der Angeklagte bleibe unter Beobachtung, kündigte der Richter an. Er werde die Bewährungsaufsicht führen und im Wiederholungsfall die Bewährung widerrufen, so dass der 51-Jährige dann die Strafe absitzen müsse: „Leute mit diesen Delikten sind im Gefängnis nicht super gern gesehen. Halten Sie sich unter Kontrolle!“