Prozess in SiegburgObdachloser bedroht Kinder am Bahnhof mit Schlagstock
Siegburg – Nur einen Euro wollte der junge Mann, der im Bahnhof bettelte. Doch als ein 13-Jähriger ihm die Münze gab, forderte der 21-jährige Obdachlose auch die Geldscheine aus der Börse. Mit einem Teleskopschlagstock versetzte er den Jungen und dessen zwei gleichaltrige Freunde in Angst und Schrecken. Jetzt stand der Angeklagte wegen räuberischer Erpressung vor dem Jugendschöffengericht. Die Zeugen hatten sich mit ihren Eltern hinter einer Ecke im Gerichtsflur versteckt, um ihm nicht zu begegnen.
Bundespolizei griff am Bahnhof in Siegburg ein
Mit seinem Geständnis ersparte der Angeklagte den Kindern die Aussage vor Gericht. Er hatte an diesem Tag im November nur das Ziel, „irgendwie an Geld zu kommen“. Die Jungen, die er auf der Stadtbahnebene traf, seien Zufallsopfer gewesen. Er habe sie älter geschätzt, „so auf 16“, versicherte der 21-Jährige. Zwei Bundespolizisten auf Streife vereitelten den Raub und nahmen den Täter vorläufig fest.
Was der Angeklagte „verniedlicht als Abzocken“ beschrieb, sei ein Verbrechen, sagte Jugendrichterin Kristin Stilz. Sie beleuchtete den Hintergrund des Mannes, der früh schon Probleme mit Alkohol und Drogen hatte, zunächst bei seinen Eltern rausflog und dann auch bei seiner Großmutter. Ein Jahr lang habe er auf der Straße gelebt, in der Tiefgarage des Siegburger Rathauses sein Nachtlager gehabt.
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Derzeit wohne er bei Bekannten, ein paar Tage hier, dann dort. „Ich möchte keinem zur Last fallen.“ Vom Heroin ist er nach eigenen Angaben weg, durch kalten Entzug. Und mit Hilfe des Alkohols. Eine Flasche Schnaps brauche er am Tag.
Die Rechtslage
Jugendstrafrecht kann auch bei Volljährigen angewendet werden – höchstens bis zum Alter von 21 Jahren. Wenn Erwachsene zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, droht ihnen bei Widerruf Haft. Jugendliche und heranwachsende Bewährungsversager landen nicht hinter Gittern, es wird neu verhandelt.
Die Jugendrichterin mahnte den 21-jährigen Angeklagten, der im Bahnhof die 13-Jährigen mit dem Schlagstock bedroht hatte, um Geld zu erpressen, die ihm gewährte Chance zu ergreifen. Wenn er jetzt erneut straffällig werde, greife das Erwachsenenrecht. Dann führe sein Weg bei gleich gelagerten Taten ins Gefängnis. (coh)
Kein hoffnungsloser Fall für das Gericht. Der Angeklagte, einst Förderschüler ohne Schulabschluss und Ausbildung, will sich in Langzeittherapie begeben, kann sich eine Arbeit als Gärtner oder in der Landwirtschaft vorstellen, „an der frischen Luft“. Ein Jahr hatte er einen Job in einem Pferdestall. Das Jugendschöffengericht will ihm diesen Weg eröffnen durch eine Bewährungsstrafe.
Der zweite Tatvorwurf war fallengelassen worden. Zwei andere Obdachlose hatten ihn angezeigt, weil er eine Waffe bei sich führen sollte. Und im Nachgang behauptet, dass er fünf Euro von ihrem erbettelten Geld geraubt habe. Die Polizei fand ihn schlafend in der Tiefgarage, das Geld hatte er nicht dabei, wohl aber eine Druckluftpistole in seinem Rucksack. „Um mich zu verteidigen“, sagte der Angeklagte. Das Leben auf der Straße sei gefährlich. Die Leute habe er nicht beraubt. Schlagstock und Pistole wurden konfisziert.