Als „Faschisten“ beschimpftEklat im Siegburger Freibad endet vor Gericht
Siegburg – Ein heißer Sommertag im Juli 2017: Eine Mutter beaufsichtigte ihren vierjährigen Sohn im Nichtschwimmerbecken des Siegburger Freibades „Oktopus“. Einer Bademeisterin jedoch passte das Outfit der Besucherin nicht: Sie trug über ihrem Badeanzug eine Strandtunika, ein leichtes Gewebe in Schwarz-Weiß. Diese verstoße gegen die Hausordnung, monierte die Bademeisterin und forderte die Besucherin auf, den Pool zu verlassen. Die Besucherin jedoch, nur oberflächlich der deutschen Sprache mächtig, weigerte sich, aus dem Wasser zu gehen.
Der Eklat, der darauf folgte, fand nach einem fast vierjährigen Verfahren am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht in zweiter Instanz einen rechtskräftigen Abschluss: Berufungsrichter Nikolaus Alvino verurteilte die heute 41-Jährige zu einer Geldstrafe über 350 Euro (35 Tagessätze à zehn Euro), wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung.
Frau beschimpfte Polizisten und Bademeister als „Faschisten“
Denn als Polizeibeamte die Frau am Arm aus dem Wasser ziehen wollten, schrie die Frau, schlug um sich und beschimpfte Ordnungshüter und Bademeister als „Faschisten“. Dies alles geschah vor den Augen zahlreicher Schwimmbad-Besucher, die ihre Handy-Kameras in Stellung brachten. Schließlich wurde die Mutter nach draußen gezerrt, ihr kleiner Sohn und ihr Lebensgefährte, Vater des Kindes, im Schlepptau.
Für ihre Ausfälle entschuldigte die Frau sich am Mittwoch in der Verhandlung. Damals habe sie nicht verstanden, was falsch gewesen sei. Ihre schwarz-weiße Strandtunika habe sie bereits häufiger bei Schwimmbad-Besuchen getragen, ohne dass es je beanstandet worden sei.
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In der Hausordnung des Schwimmbades, so versicherte ihr Verteidiger am Rande des Verfahrens, sei ausschließlich das Tragen von Baumwoll-, Cord- und Jeansstoffen verboten, nicht aber leichte Nylon-Ware.
Dennoch, so stellte Berufungsrichter Alvino im Urteil klar: Auch wenn die Lage in dem Schwimmbad damals „hochemotional“ gewesen sein sollte, die Angeklagte hätte sich nicht wehren und schon gar nicht so ein verletzendes Schimpfwort verwenden dürfen.