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Frist abgelaufenSiegburger wundert sich über Quarantäneanordnung für Vergangenheit

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Klaus Felber sollte sich vom 21. April bis zum 5. Mai in Quarantäne begeben. Die Verfügung kam erst danach.

Siegburg – Klaus Felber ist pensionierter Polizeibeamter. Er habe stets an den Staat und seine Institutionen geglaubt und sie von Berufs wegen immer wieder gegen Anfeindungen verteidigt, sagt er. Doch nun habe ihn ein Schreiben aus dem Siegburger Rathaus in seinem Glauben erschüttert. „Ich bin fassungslos“, berichtet der 66-Jährige.

Folgendes war passiert: Am vergangenen Freitag, 7. Mai, bekam Felber Post von der Stadt. „Ordnungsverfügung mit der Androhung von Zwangsmitteln“ lautete der Betreff auf der ersten von elf Seiten. „Sie sind als enge Kontaktperson zu einer mit dem Sars-CoV-2-Virus infizierten Person gemeldet worden. Daher haben Sie eine Quarantäne in Ihren Wohnräumen einzuhalten“, heißt es in dem Brief. Das war für den Empfänger nichts Neues. Das Erstaunliche folgte im nächsten Satz: „Die Quarantäne beginnt für Sie am 21. April 2021 und endet regulär mit Ablauf des 5. Mai 2021.“ Der 5. Mai war indes der Tag, an dem das Schreiben laut Datum im Briefkopf verfasst wurde. Ein Schildbürgerstreich?

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Klaus Felber sollte sich vom 21. April bis zum 5. Mai in Quarantäne begeben. Die Verfügung kam erst danach.

Klaus Felber erzählte dieser Zeitung die Vorgeschichte. „Mein Vater befand sich vom 20. bis 30. April in einem Troisdorfer Krankenhaus und wurde von meiner Mutter und mir besucht. Ein Schnelltest auf Covid-19 fiel bei meiner Mutter am 23. April positiv aus.“ Das habe zu einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt durch das Krankenhaus geführt. Daraufhin wurden Felber und seine Mutter ebenfalls telefonisch aufgefordert, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und bei der Mutter einen PCR-Test durchführen zu lassen.

„Als brave Staatsbürger kamen wir dieser Aufforderung selbstverständlich nach“, berichtet der Pensionär aus Kaldauen. Der PCR-Test sei am 26. April gemacht worden – mit negativem Ergebnis, das am 27. April vorgelegen habe.

„Die Linke weiß nicht, was die Rechte tut“

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Die Quarantäneanordnung kam erst an, als die Frist schon vorbei war.

„Das negative Testergebnis wollte ich gleich dem Gesundheitsamt mitteilen“, erzählt Felber. „Dort kannte man den Sachverhalt nicht, wollte dem Geschehen aber nachgehen und notierte die Personalien meiner Mutter und meine. „Drei Tage später, also am 30. April, erreichte mich ein Telefonanruf des Gesundheitsamtes, in dem abgefragt wurde, inwieweit ein PCR-Test gemacht und wie dieser ausgefallen sei.“ Schon da beschlichen Felber erhebliche Zweifel an der Vorgehensweise der Behörden. „In mir verfestigte sich der Eindruck, dass die Linke offensichtlich nicht wusste, was die Rechte tat.“

Die Ordnungsverfügung der Stadt, die ihn zwei Tage nach ihrem Ablauf erreichte, setzte dem Ganzen die Krone auf. „Ich war fassungslos“, so Felber, er könne nicht verstehen, warum man mit einem überflüssigen Schreiben einen solchen Papiertiger erschaffe.

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Ulla Thiel, für das Ordnungsamt zuständige Co-Dezernentin in der Siegburger Stadtverwaltung, erklärt die eigentümliche Verspätung folgendermaßen: Das Kreisgesundheitsamt habe die Stadt erst am 5. Mai informiert, so dass das Schreiben nicht früher verschickt werden konnte. „Wir sind das letzte Glied in der Kette“, sagte sie auf Anfrage der Redaktion. Warum so spät informiert wurde, wisse sie nicht.

Ungewöhnlich sei das Vorgehen allerdings nicht: Die Stadt verschicke solche Schreiben auch dann noch, wenn der fragliche Quarantänezeitraum schon in der Vergangenheit liege, die Ordnungsverfügung sei wichtig zur Vorlage beim Arbeitgeber. Maßgeblich für eine Kontaktperson sei die mündliche Anordnung der Quarantäne, die ja schon vorher erfolge. Dafür hat auch Felber Verständnis. „Man sollte das dann aber auch transparent machen.“