Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Leerstand am MichaelsbergSiegburger CDU und Grüne fordern Vergleich zu Seniorenzentrum

Lesezeit 3 Minuten
Das Seniorenzentrum am Michaelsberg steht leer

Das Seniorenzentrum am Michaelsberg steht leer

Die Stadt soll eine Baugenehmigung verlängern und der Eigentümergemeinschaft den Abschluss der Sanierung ermöglichen. 

CDU und Grüne im Stadtrat drängen auf eine Lösung für das Seniorenzentrum am Michaelsberg: Die Stadtverwaltung solle Möglichkeiten eines gerichtlichen Vergleichs prüfen, damit eine Baugenehmigung verlängert und die Sanierung abgeschlossen werden kann.

Wie berichtet, vertritt die Mannheimer Kanzlei Schwake Rechtsanwälte eine Eigentümergesellschaft mit 149 Mitgliedern, die vor Jahren durch „betrügerisches Handeln des Bauträgers“, so die Kanzlei in einem Schreiben an die Stadt, fast den vollständigen Kaufpreis entrichtet hätten. Dabei gehe es um einen „erheblichen zweistelligen Millionenbetrag“.

Siegburger Bürgerunion setzt Sondersitzung des Rats durch

Da die Stadt die Verlängerung verweigerte, reichte die Kanzlei Klage am Verwaltungsgericht Köln ein. Die schwarz-grüne Kooperation appelliert an Bürgermeister Stefan Rosemann, sich umgehend mit der zuständigen Sachbearbeiterin zusammenzusetzen. Gegenüber der Redaktion hatte sich die Stadtverwaltung nicht zu der Angelegenheit geäußert und auf das laufende Gerichtsverfahren verweisen. Die Siegburger Bürgerunion hatte den Vorgang öffentlich gemacht und eine Sondersitzung des Rats durchgesetzt.

„Uns ist auch bekannt, dass eine Vielzahl der Eigentümer ihre Immobilien teilweise kreditfinanziert erworben haben“, teilen die Fraktionen von CDU und Grünen mit. „Für diese Eigentümer wäre es ein finanzielles Desaster, wenn der Weiterbau an dem Objekt nicht zügig voranschreiten kann. Während die monatlichen Kreditbelastungen weiter abgebucht werden, stehen diese keinerlei Einnahmen gegenüber.“

Unterbrochene Arbeiten sollen zügig fortgesetzt werden

Die Eigentümer seien jederzeit bereit, mit der Stadt Siegburg darüber zu sprechen, welche Art der Nutzung im Sinne der Stadt sei. Eine am Gemeinwohl der Stadt Siegburg interessierte Bauverwaltung müsse mitwirken, dass die unterbrochenen Arbeiten zügig fortgesetzt würden.

Der Anwalt der Eigentümer habe im April 2024 Akteneinsicht genommen und von der zuständigen Sachbearbeiterin den Hinweis bekommen, er möge eine einschlägige Jahresfrist seit dem Erliegen der Arbeiten am  7. Juli 2023 beachten. Spätestens Anfang Juli 2024 müsse also ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Im Vertrauen darauf habe der Anwalt seinen Antrag am 26. Juni eingereicht.

„Ohne weitere Gespräche und ohne vorherige schriftliche Ankündigung oder Vorwarnung erhielt er sodann die Ablehnung der Verlängerung des Bescheids betreffend die erteilte Baugenehmigung“, schreiben CDU und Grüne weiter. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlte, sodass der Anwalt grundsätzlich ein Jahr Zeit gehabt habe, eine Lösung zu erzielen.

In einem nächsten Schritt habe er die Sachbearbeiterin telefonisch gebeten, den ablehnenden Bescheid zurückzunehmen. Stattdessen sei ein weiterer ablehnender Bescheid eingegangen, diesmal versehen mit der Rechtsmittelbelehrung, sodass der Anwalt binnen eines Monats habe klagen müssen.

CDU und Grüne fürchten, dass sich ein Verfahren über zwei Jahre oder gar mehr hinziehen könnte, mit der Folge hoher Kreditbelastungen für die Eigentümer. „Unserer Auffassung nach muss der Bürgermeister nun wirklich alles tun, damit es im wohlverstandenen Sinn für die Stadt Siegburg vermieden wird, dass dort am Kleiberg eine Bauruine steht, deren Zustand sich nur verschlechtern kann.“

CDU und Grüne bringen Stadtbetriebe für den Betrieb ins Spiel

Ein Vergleich sei sicherlich binnen einiger Wochen möglich und könne zudem bewirken, dass keine gegenseitigen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Mit den Stadtbetrieben könne man dann über den Betrieb des Heims verhandeln.