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Prozess in SiegburgGericht verhängt Geldbuße für antisemitische Beleidigungen

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Amtsgericht Siegburg 3

Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Siegburg – Darf ein Mensch ungestraft als „dreckiger Jude“ oder „Judensau“ betitelt werden? Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bonn handelte es sich bei einem Vorfall in Siegburg lediglich um einen „Nachbarschaftsstreit“, schilderte ein Opferanwalt. Das Verfahren wurde dennoch vor dem Amtsgericht eröffnet. Richter Ulrich Prümper verfügte, dass die Betroffenen, Mutter und Sohn, jeweils ein Schmerzensgeld von 2000 Euro erhalten.

Streit begann in der Garage

Auf der Anklagebank saß eine Familie, Vater (81), Mutter (80) und Sohn (51 Jahre alt). Ihnen gegenüber als Nebenkläger ihre Nachbarin (54) und deren Sohn (24). Ende Juni 2018 hatte sich ein Streit entwickelt, zunächst verbal, dann tätlich. Der 51-jährige Angeklagte habe am besagten Freitagmittag unbefugt die Garage betreten und sich geweigert, diese zu verlassen, schilderte der Sohn der Nachbarin, der dort gerade sein Auto säuberte.

Seine Mutter, die im Garten arbeitete, hörte das Geschrei. Der Streit setzte sich dann am Zaun fort, involviert waren alle drei Angeklagten. Der 81-jährige Angeklagte habe mit einem Stock auf die Opfer eingeschlagen, so bestätigten es Zeugen. Dessen Sohn habe ebenfalls mitgemischt und die Opfer beleidigt, die 80-jährige Ehefrau beschimpft und geschrien. Es seien auch die Sätze „Juden haben kein Eigentum“ und „Ich würde euch auch vergasen“ gefallen, so die Nebenkläger. Die Zeugen, zwei Schüler und eine Schülerin im Alter von 13 Jahren, konnten sich an antisemitische Beleidigungen erinnern, wenn auch nicht im Wortlaut.

Parteien wohnen weiterhin Zaun an Zaun

„Hätten sich alle umsichtiger verhalten, wäre es nicht zur Eskalation gekommen“, argumentierte die Staatsanwältin. Für Richter Prümper indes wogen die Beleidigungen schwer. Er regte an, gegen Zahlung einer Geldbuße zugunsten der Opfer das Verfahren vorläufig einzustellen. Zusätzlich müssen die Angeklagten die Kosten der Nebenkläger übernehmen. Die Strafverteidiger stimmten nach Beratung mit ihren Mandanten zu, legten aber Wert auf den Passus im Protokoll, dass das Schmerzensgeld in einem parallel laufenden Zivilverfahren angerechnet werden könne. Vor dem Landgericht Bonn haben Mutter und Sohn die Nachbarfamilie auf Zahlung von 10.000 verklagt, das Gericht hatte im Gütetermin einen Vergleichsvorschlag formuliert: für jeden 2000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diesen Vorschlag hatten die Beklagten allerdings abgelehnt.

Beide Parteien wohnen immer noch Zaun an Zaun. „Wenn ich sie sehe, habe ich immer Panik“, schilderte die 54-Jährige, seit dem Vorfall sei die Lage aber ruhig. Auf Nachfrage sagte sie, dass niemand aus ihrer Familie jüdischen Glaubens sei. Die Nachbarn nahmen vermutlich ihren Nachnamen zum Anlass für die antisemitischen Beleidigungen.