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AmtsgerichtHennefer Einbrecher muss für zweieinhalb Jahre in Haft

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Amtsgericht in Siegburg 

Siegburg/Hennef – Zwei Monate saß ein 32 Jahre alter Hennefer nach einer Einbruchserie bereits in Untersuchungshaft, dann erwirkte er Haftverschonung. Jetzt aber kommt noch einiges hinzu: Ein Schöffengericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Unter anderem waren die Ermittler ihm mit DNA-Spuren von den Tatorten auf die Spur gekommen.

Im vergangenen Jahr hatte der Beschuldigte binnen zwei Monaten zwei versuchte und vier vollendete Einbrüche begangen, wobei er Fensterrahmen anbohrte, Türen aufhebelte oder Fensterscheiben einschlug, teilweise in seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Insgesamt erbeutete er dabei Geld, Schmuck, elektronische Geräte und andere Gegenstände im Gesamtwert von mehr als 30 000 Euro.

In einem Fall brach er einen Tresor im Keller eines Wohnhauses auf und stahl nach eigenen Angaben unter anderem 9800 Euro. Der Geschädigte, ein 69 Jahre alter Rentner, der immer noch nebenher arbeitet, sagte als Zeuge aus, dass er und seine Frau den Betrag über Jahrzehnte angespart hätten. Es seien sogar 15 000 Euro gewesen.

In einem weiteren Fall brach der Täter zunächst eine Terrassentür auf, um in ein Haus einzudringen, und fand noch den Schlüssel zur Wohnung im Obergeschoss: Die 65 Jahre alte Mieterin fand den Schlüssel nach einem Kurzurlaub an der Tür stecken und dahinter die durchwühlte Wohnung. Richter Ulrich Wilbrand wies anhand von Fotos auf das an den Tatorten angerichtete Chaos hin. Die Zeugin schilderte, dass der Täter nur „drei Häuser weiter“ wohne und sie jetzt Angst habe, ihm zu begegnen. Dieser entschuldigte sich und beteuerte, es tue ihm leid, dass sie wegen ihm Angst habe.

Eingestellt wurden drei weitere Verfahren wegen des Verdachts auf Fahrzeugdiebstahl. In der Wohnung des 32-Jährigen, bei der es sich um eine Garage im Rohbau handelt, fand sich ein in Troisdorf als gestohlen gemeldetes Pedelec im Wert von 6000 Euro und Teile von als gestohlen gemeldeten Motorrollern. Unklar blieb, ob es sich dabei um lediglich abgestellte oder angekaufte Gegenstände oder Diebesgut beziehungsweise Hehlerware handelte.

Beim Strafmaß wurden die schwierigen Lebensumstände des Beschuldigten gewürdigt: Dieser wuchs zeitweise im Heim auf, hat weder Schulabschluss noch Berufsausbildung und war oft arbeitslos. Seit Jahren häufte er Miet- und andere Schulden an. Mehrfach wurde er seit 2013 wegen Erschleichung von Leistungen und Betrug zu Geldstrafen verurteilt. Als seine krebskranke Frau schwanger wurde, habe er versucht, wenigstens die finanzielle Situation zu verbessern. Die Einbrüche seien Kurzschlusshandlungen gewesen.

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Der Vertreter der Verteidigung ergänzte, sein Mandant arbeite mittlerweile wieder und wolle im November in eine andere Wohnung ziehen. Er verzichtete aber auf einen konkreten Antrag zum Strafmaß. Wilbrand blieb in der Urteilsverkündung unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren, betonte aber, dass Wohnungseinbruch mittlerweile nicht umsonst als Verbrechen gesehen werde. Die Opfer würden „massiv geschädigt“, was die Verhandlung gezeigt habe.