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ProzessJVA-Kraft warnt Häftling in Siegburg vor Kontrolle und wird so selbst zum Täter

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Das Amtsgerichtsgebäude in Siegburg mit dem Treppenaufgang zum Haupteingang.

Am Amtsgericht Siegburg fand der Prozess um die Verletzung eines Dienstgeheimnisses im Gefängnis statt.

Am Amtsgericht Siegburg musste sich ein JVA-Angestellter wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses verantworten.

Er wollte einem Gefangenen helfen, von der schiefen Bahn zu kommen, und wurde dadurch selbst zum Straftäter. Der 35-Jährige, der in der Siegburger Justizvollzugsanstalt gearbeitet hat, wurde am Montag im Amtsgericht wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses und besonderer Geheimhaltungspflicht verurteilt.

Gefangener besaß illegal ein Mobiltelefon

„Es entspricht alles der Wahrheit.“ Der Angeklagte bestätigte ohne Abstriche, was der Staatsanwalt vorgetragen hatte. Nämlich, dass er im Januar 2021 einen Inhaftierten über eine bevorstehende Haftraumkontrolle informiert hat. Damit wollte er dem Einsitzenden Gelegenheit geben, vorher ein Mobiltelefon loszuwerden, das er in der Haft nicht haben durfte.

Der Häftling war in Zuge einer sozialtherapeutischen Maßnahme in einer Gefängnis-Wohngruppe untergebracht. „Ich wollte nicht, dass er da rausfliegt, ihn davor bewahren, dass er in den allgemeinen Vollzug kommt“, sagte der Angeklagte.

Beurlaubung, Disziplinarverfahren und Anklage

Er sei zwar nicht der Mentor des Mannes gewesen, zwischen ihnen beiden habe jedoch ein Vertrauensverhältnis bestanden.

Die Warnung vor der Kontrolle trug dem JVA-Angestellten ein Disziplinarverfahren ein, er wurde von seinen Pflichten entbunden, später folgte die Anklage.

Er hat es eigentlich nur gut gemeint
Strafverteidiger über seinen Mandanten

Die Handlung seines Mandanten sei völlig deplatziert gewesen, aber auch altruistisch, sagte der Strafverteidiger. „Er hat es eigentlich nur gut gemeint.“ Der 35-Jährige, der seit einem Jahr in einer anderen Justizvollzugsanstalt tätig ist, habe immer noch Angst, seinen Job zu verlieren.

„Der Angeklagte hat schon früh Reue gezeigt und ist nicht vorbestraft“, stellte der Staatsanwalt fest. Zudem sei der Schaden durch die Verletzung des Dienstgeheimnisses gering. Richterin Julia Dibbert folgte dem Antrag auf eine Geldstrafe von 7650 Euro (90 Tagessätze à 85 Euro), was auch die Verteidigung akzeptierte.

„Auf Deutsch gesagt: Sie haben Mist gebaut“, sagte Dibbert abschließend zu dem 35-Jährigen. „Und ich nehme es Ihnen ab, dass Sie das bereuen.“