Prozess24-jähriger Kokain-Dealer aus Siegburg machte nach Hausdurchsuchung einfach weiter

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Ein Häufchen Kokain auf einer Plastiktüte

Seine Bezusquelle für die harten Drogen wollte der junge Dealer aus Siegburg nicht preisgeben.

Etliche Jugendstrafen haben den Siegburger nicht beeindruckt, nach einer Hausdurchsuchung machte er weiter. Geradezu „frech“ nannte der Richter das Verhalten.

Ein unbeschriebenes Blatt ist der 24-jährige Siegburger längst nicht mehr. Sechsmal stand er vor dem Jugendgericht, musste aber nur einmal Sozialstunden ableisten und eine Geldbuße bezahlen. Jetzt landete er in seiner zweiten Verhandlung als Erwachsener vor dem Schöffengericht. Die Polizei hatte bei dem jungen Dealer Kokain gefunden.

Geradezu „frech“ habe sich der Angeklagte gebärdet, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm. Nachdem die Polizei bei ihm bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2023 bereits illegale Betäubungsmittel und gefälschte Führerscheine entdeckt hatte, machte der 24-Jährige offenbar einfach weiter.

Nur fünf Monate später, im Juli, fanden die Ermittler erneut Kokain, Marihuana und starke Schmerztabletten auf Opioid-Basis. Außerdem Bargeld in dealertypischer Stückelung, allein 106 Fünf-Euro-Scheine. Das Geld, insgesamt rund 1400 Euro, bekommt er nicht wieder.

Die beiden konfiszierten Handys bekommt der Siegburger zurück

Auch auf die Feinwaage und die Plastiktütchen, typische Drogenhändler-Utensilien, muss er verzichten. Seine beiden konfiszierten Handys allerdings werden ihm nun aber ausgehändigt - sie gelten nicht als Tatmittel, da sich nur unverfängliche Chats darauf befanden.

Der Angeklagte war teilgeständig, die Hälfte des Kokains habe er selbst genommen, mit dem Verkauf den Konsum finanziert. Das konnte ihm die Staatsanwaltschaft nicht widerlegen.       

Angeklagter sagte nichts über seine Drogen-Bezugsquelle

Auf die Frage, wo er die Drogen kaufte, zog er es vor zu schweigen. „Das bringt doch keinem etwas“, meinte der ansonsten recht wortkarge Angeklagte. Der Oberstaatsanwalt wiedersprach: „Ich würde mir ein Loch in den Bauch freuen.“

Der Strafverteidiger betonte, dass sein Mandant nach den angeklagten Taten im Sommer 2023 sein Leben geändert habe, auch durch seine Freundin. Der junge Mann, der noch bei seinen Eltern wohnt und nach dem Hauptschuleabschluss eine Handwerkerlehre angeblich aufgrund von gesundheitlichen Problemen abgebrochen hatte, unterziehe sich regelmäßig und auf eigene Kosten einem Drogenscreening in der Uniklinik Bonn. 

Der Angeklagte ist nicht der Riesen-Dealer, er hat sich keinen BMW finanziert
Der Oberstaatsanwalt im Prozess gegen den 24-jährigen Siegburger

Der 24-Jährige habe immer gearbeitet, meist als Helfer im Handwerk, auch als selbständiger Hausmeister und kurzzeitig in seinem eigenen Kiosk, erläuterte der Rechtanwalt, brauche nun aber einen Führerschein für seine Arbeit bei einem Elektriker. „Dafür muss er drogenfrei sein.“ In der Vergangenheit hatte er sich auch ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer gesetzt, zweimal stand er deshalb schon vor dem Jugendgericht, 2018 und 2019. Das Jugendgericht ist auch für Volljährige zuständig, für junge Leute bis 21 Jahren.

„Der Angeklagte ist nicht der Riesen-Dealer“, so der Staatsanwalt, habe sich mit dem Handel keinen BMW finanziert. Indes sei Kokain eine harte Droge, mit 6,22 Gramm reiner Stoff sei etwas mehr als nur eine geringfügige Menge gefunden worden.  Er plädierte in diesem „minderschweren Fall“ für eine Haftstrafe von neun Monaten, die wegen der günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen.

Das Schöffengericht folgte der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte wird in der dreijährigen Bewährungszeit unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Eine DNA-Probe von ihm wird in der Kartei des Bundeskriminalamts gespeichert. Die Drogenscreenings muss er fortsetzen, die Ergebnisse vorlegen. Erfüllt er die Auflagen nicht, kann die Bewährung widerrufen werden, und er muss die Strafe absitzen.

Einer der Polizisten, die als Zeugen geladen waren, aber aufgrund des Geständnisses nicht mehr gehört wurden, zeigte sich nicht zufrieden mit dem Urteil. Die gefährliche, schnell abhängig machende Droge Kokain verbreite sich rasant auch im Rhein-Sieg-Kreis. Der junge Dealer sei bislang mit Samthandschuhen angefasst worden, so dass bei ihm das Signal ankam: „Du kannst weitermachen, es passiert nichts.“