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ProzessLkw-Fahrer überrollt Fuß von Dreijährigem in Siegburger Supermarkteinfahrt

Lesezeit 2 Minuten
Lastwagen in einer engen Straße

Beim Rangieren eines Lastwagens können vor allem kleine Kinder schnell in den toten Winkel geraten. (Symbolbild)

Beim Rechtsabbiegen auf einen Siegburger Supermarktparkplatz übersah ein Lkw-Fahrer einen Dreijährigen. Der Hennefer stand nun vor Gericht.

Beim Rechtsabbiegen von Lastwagen geschehen nicht selten Unfälle, die manchmal auch tödlich enden. In Siegburg erlitt ein Dreijähriger schwere Verletzungen, der am Rewe-Markt mit seinem Roller auf dem Bürgersteig unterwegs war. Der Fahrer, ein 64-Jähriger, musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Sein Mandant hatte am 8. Februar gegen 10.30 Uhr in die Supermarkteinfahrt an der Barbarastraße auf dem Stallberg abbiegen wollen, er habe noch eine Frau bemerkt, sagte sein Strafverteidiger; die Großmutter des Jungen, wie sich später herausstellte. Das Kind habe er von seinem Fahrersitz aus aber offensichtlich übersehen, „es kann ja nicht vom Himmel gefallen sein“.

Ein solcher Unfall ist der Alptraum jedes Autofahrers
Kristin Stilz, Richterin am Amtsgericht Siegburg

Ein solcher Unfall sei „der Alptraum jedes Autofahrers“, sagte Richterin Kristin Stilz, „und erst Recht eines Berufskraftfahrers“.

Dreijähriger erlitt eine Quetschung des oberen Sprunggelenks

Nach dem ersten Schock sei der 64-Jährige erleichtert gewesen, dass der Dreijährige scheinbar unversehrt auf seinen Beinen stand, schilderte der Anwalt. Der Angeklagte, der zum ersten Mal vor Gericht stand, ist selbst Großvater: „Ich habe zwei Enkel in dem Alter.“ Er habe veranlasst, dass sofort die Polizei gerufen wurde.

Der Junge erlitt Fußverletzungen, unter anderem eine Quetschung des oberen Sprunggelenks. Vermutlich sei er unter einen Lkw-Reifen geraten, hieß es in der Anklage. Mit der erforderlichen Sorgfalt hätte das vermieden werden können, so die Staatsanwaltschaft.

Der Fahrer aus Hennef legte Einspruch gegen die Geldstrafe ein

Glück im Unglück: Das Kind erhielt eine Gipsschiene, konnte einige Zeit nicht gehen, sondern nur krabbeln, später sich humpelnd fortbewegen. Die Einschränkungen dauerten laut Attest acht Wochen.

Fahrlässige Körperverletzungen werden häufig nicht vor Gericht verhandelt. In diesem Fall war ebenfalls lediglich ein Strafbefehl ergangen, der Fahrer sollte 1500 Euro Geldstrafe bezahlen. Die Summe halte er für zu hoch, sagte der Strafverteidiger, zumal seinen Mandanten Schulden in Höhe von 30.000 Euro drückten. Er legte Einspruch ein, es kam zur Hauptverhandlung.

Da der Angeklagte geständig war und so allen Beteiligten eine Zeugenaussage ersparte, stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1000 Euro vorläufig ein. Der Lkw-Fahrer, der in Arbeitskleidung vor Gericht erschienen war und offensichtlich gleich wieder weiter wollte, machte einen erleichterten Eindruck. Die Summe kann er in fünf Monatsraten abstottern, jeweils 500 Euro fließen an eine Siegburger Kindertagesstätte und an ein örtliches Kinderheim.

Zahlt der Mann das nicht, landet er wieder auf der Anklagebank. Bei einer Verurteilung drohe ihm eine Geldstrafe in Höhe seines Nettomonatsgehalts (2000 Euro), so die Richterin, plus die Verfahrenskosten. In diesem Fall wäre zudem er vorbestraft.