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Angeklagter sieht sich als OpferMann greift nach Prügelei in Siegburg Polizisten an

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Amtsgericht_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Der 35-Jährige fühlte sich auf der Anklagebank fehl am Platz. Er sei Opfer der Polizei, die Beamten hätten ihn provoziert, sagte der Vater zweier Kinder im Prozess vor dem Amtsgericht, wo er sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Bedrohung und versuchter Körperverletzung verantworten musste.

In der Tat hatte sich ein Konflikt an diesem Novemberabend in der Siegburger Innenstadt hochgeschaukelt. Passanten hatten die Ordnungshüter alarmiert, weil sich zwei angetrunkene Männer prügelten. Sie trennten die Kampfhähne, der eine zog von dannen, der zweite aber, der Angeklagte, wollte hinterher.

Als die Polizisten ihn daran hinderten, beschimpfte er die Beamten unter anderem als „Lutscher“, was wiederum die Kunden eines nahen Supermarktes mitbekamen.

Angeklagter habe nur gezappelt und die Polizisten nicht gezielt mit Tritten und Kopfstößen verletzt

Die Beleidigungen in der Öffentlichkeit wiege schwer, betonte Amtsrichter Herbert Prümper, „die Autorität der Polizei muss gewahrt bleiben“. Dass die Beamten den aufgebrachten Mann schließlich ins Gewahrsam brachten, sei rechtmäßig gewesen, weil weitere Straftaten zu befürchten gewesen seien. Bei einer unrechtmäßigen Festnahme wäre der Widerstand des Mannes dagegen nicht strafbar gewesen.

Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant nur gezappelt habe und die Polizisten nicht gezielt mit Tritten und Kopfstößen habe verletzen wollen. Dem widersprach jedoch das Gericht. Dass der Angeklagte in der Zelle die Hand zu einer imaginären Pistole formte und „abdrückte“, wertete Richter Prümper indes, anders als die Staatsanwaltschaft, nicht als Bedrohung.

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Die Anklagebehörde forderte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, verhängt wurden sieben Monate, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der 35-Jährige, der nicht mit seinen Kindern zusammenlebt und derzeit mit Hilfe seiner Mutter und seiner neuen Freundin seinen Lebensunterhalt bestreitet, hat eine Stelle als Verkäufer in Aussicht, was das Gericht als „positive Sozialprognose“ wertete. Der vielfach Vorbestrafte, der auch schon Zeit im Gefängnis verbrachte, müsse sich künftig „zusammenreißen“, mahnte der Richter, sonst lande er wieder hinter Gittern.

Einsicht zeigte der Angeklagte allerdings nicht: Dass nur er verhaftet wurde und nicht auch sein Kontrahent – der als Zeuge geladen, aber nicht erschienen war –, sei „unfair“, klagte der 35-Jährige. Und weiter: „Wir haben nichts gemacht, uns nur geprügelt.“