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BetrugsprozessSiegburger Steuerberaterin wegen 15.000 Euro Corona-Soforthilfe vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.

15.000 Euro hatte eine Steuerberaterin aus Siegburg als Corona-Soforthilfe erhalten. (Symbolbild)

Hat eine Steuerberaterin zu Unrecht 15.000 Euro Corona-Soforthilfe kassiert? Mit diesem Fall beschäftigte sich das Siegburger Amtsgericht.

15.000 Euro erhielt eine Steuerberaterin als Corona-Soforthilfe. Zu Unrecht, laut Strafverfolgungsbehörde. Das Unternehmen sei schon vor dem Antrag im Mai 2020 in finanzielle Schieflage geraten. Jetzt kam es zum Prozess wegen Subventionsbetrugs.

Dass sich das Verfahren so lange hinzog, ist unter anderem der angegriffenen Gesundheit der Angeklagten geschuldet. Immer wieder legte sie Atteste vor, ein Amtsarzt bescheinigte ihr eine nur eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit. Zum nun endgültig anberaumten Termin erschien nur ihr Strafverteidiger vor dem Amtsgericht.

Richter stellt Verfahren gegen Siegburgerin gegen Geldbuße ein

Die Steuerberaterin hatte eine siebenseitige Stellungnahme verfasst. Sie habe mit dem Geld die Löhne der sechs Mitarbeiter gezahlt, als der Umsatz einbrach. Seine Mandantin sei nicht die übliche Corona-Betrügerin, sagte der Rechtsanwalt. Sie stecke seit Jahren in einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Siegburg, das Steuerschulden von „hunderttausenden Euro“ von ihr fordere. Das Gros der Forderungen sei indes strittig.

Auch ein angeblich mit mehr als 400.000 Euro im Minus stehendes Konto sei kein Hinweis auf eine finanzielle Schieflage des Steuerberatungsbüros vor der Corona-Zeit. Es handelt sich nachweislich um ein Darlehen. Dem stünden Sicherheiten gegenüber, seine Mandantin habe drei Eigentumswohnungen.

Für Richter Michael Krah ist das Darlehen ebenfalls kein Beweis, dass die Angeklagte die Soforthilfe zu Unrecht und in betrügerischer Absicht beantragt hat. Er stellte auf Antrag des Verteidigers und mit Billigung der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro ein, zahlbar an das Kinderheim Pauline von Mallinckrodt. Um die wirtschaftlich verwickelte Situation aufzudröseln, sei ein langwieriges Verfahren mit teuren Gutachten nötig, so der Richter.

Corona-Soforthilfe: Bezirksregierung wird Fall von Siegburgerin prüfen

Die Bezirksregierung werde den Fall ohnehin prüfen, argumentierte der Rechtsanwalt. „Die wollen das Geld zurück.“ Falls seiner Mandantin die Corona-Soforthilfe zustand, habe sie halt 500 Euro zu viel bezahlt. Ansonsten müsse sie die 15.000 Euro zurückerstatten.

Auch im Fall der Verurteilung hätte die bislang nicht vorbestrafte Selbstständige ihre Zulassung behalten: Eine Geldstrafe stand im Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte. Erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wird ein Berufsverbot verhängt.