Amtsgericht SiegburgTeppichbetrüger muss für zwei Jahre in Haft
Siegburg – Vier alte Damen brachte ein 44-Jähriger mit einem Trick um ihr Erspartes: Er klingelte mit einem Kumpan an den Türen, übergab einen wertlosen Teppich als „Geschenk“ und durchwühlte, während der Jüngere die Seniorinnen ablenkte, Schränke und Schubladen nach Bargeld und Schmuck. Der Wert der Beute: insgesamt 14.320 Euro. Das Schöffengericht verurteilte den vierfachen Vater und Großvater zu zwei Jahren Haft.
Der Angeklagte, der in Fußschellen aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt wurde, wirkte recht unbeschwert, zwinkerte mehrfach seinen Familienangehörigen zu, die den Prozess im Zuschauerraum verfolgten. Der vielfach Vorbestrafte stand erstmals vor 20 Jahren vor dem Kadi und hat schon einige Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Über seine Taten kein Wort des Bedauerns. Immerhin ersparte er den Frauen aus Sankt Augustin und Troisdorf mit seinem Geständnis die Zeugenaussage.
Täter gingen stets mit der gleichen Masche vor
Mit der stets gleichen Masche erbeutete er im August 2019 bei einer 85-Jährigen 3250 Euro, die sie in einem unverschlossenen Fach im Schlafzimmerschrank aufbewahrt hatte; bei einer 84-Jährigen stahl er im Oktober 2019 Uhren und Goldschmuck im Wert von 6350 Euro; im August 2020 nahm er bei einer 84-Jährigen aus dem Nachttisch neben Ketten und einer goldenen Uhr auch die Eheringe mit – Wert insgesamt 3270 Euro. Im September 2020 stahl er bei einer 77-Jährigen, obwohl diese einen Nachbarn dazu gebeten hatte, 1000 Euro in bar sowie Gold-Kette und Armband für 450 Euro.
Das Schöffengericht verfügte die Einziehung von 14.320 Euro Wertersatz: Sollte der Angeklagte, der früher eine Teppichwäscherei hatte und seit Jahren von Hart IV lebt, jemals zu Geld kommen, erhalten die Opfer Schadensersatz. Kleinere Summen sind zumindest aus dem Verkauf von Wertgegenständen, die bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellt wurden, zu erwarten: Ring, Krawattennadel, Manschettenknopf und eine Medaille – alles aus Gold.
Täter nutzte Beute für den Kauf von Drogen
Von der Beute sei nichts mehr da, sagte der Strafverteidiger, sein Mandant habe alles für Drogen ausgegeben. In der JVA werde er derzeit mit Methadon substituiert. Die Taten seien zwar Beschaffungskriminalität, aber offenbar nicht unter Suchtdruck geschehen, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper.
Dafür hätten die Beteiligten zu planmäßig gehandelt. Das relativ milde Urteil eröffne die Möglichkeit, dass die Strafe zurückgestellt werde zugunsten einer Therapie. Bei Erfolglosigkeit muss er die zwei Jahre absitzen.
Durch Bilder aus Überwachungskameras an den Türen der Seniorinnen konnte der 44-Jährige überführt werden. Die Identität seines Begleiters blieb im Dunkeln, der Angeklagte nannte dessen Namen nicht.