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FreispruchTrotz vieler Vorstrafen konnte einer 39-Jährigen der Diebstahl nicht nachgewiesen werden

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Das Amtsgericht in Siegburg.

Das Amtsgericht in Siegburg.

Der Kontakt zu dem 81-jährigen Rentner und der Angeklagten und ihrer unbekannten Begleiterin kam durch eine Kontaktanzeige zustande.

Eine 39-jährige Kölnerin ist vor dem Amtsgericht in Siegburg freigesprochen worden. Sie war wegen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonderen schweren Fall angeklagt worden. Richter Herbert Prümper hatte extra noch einmal einen zweiten Verhandlungstermin angesetzt, um einen Polizisten als Zeugen zu hören.

Die Angeklagte ist justizbekannt und ist unter anderem wegen Scheckkartenbetrugs und Unterschlagung mehrfach vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, am Abend des 17. Februar 2024 gegen 22 Uhr zusammen mit einer weiteren unbekannten weiblichen Person einen 81-jährigen Rentner bestohlen zu haben. Sie hatte sich auf eine Kontaktanzeige gemeldet, die der ältere Herr aufgegeben hatte.

Briefumschlag mit 7500 Euro hinter der Kaffeemaschine versteckt

Die Angeklagte und ihre Mittäterin sollen durch Ausfragen des Geschädigten erfahren haben, dass dieser in einem Umschlag Bargeld in Höhe von 7500 Euro hinter der Kaffeemaschine versteckt hatte. Laut Anklage sollen sie den Senior abgelenkt und dann den Umschlag mit dem Bargeld sowie eine auf dem Küchentisch liegende goldfarbene Armbanduhr im Wert von 50 Euro entwendet haben.

Mitte Juli kam es dann zu einem erneuten Besuch der Frauen bei dem 81-Jährigen. Dieser hatte offenbar Verdacht geschöpft und seine Tochter und seinen Sohn gebeten, sich im Verborgenen in dem Haus aufzuhalten. Obwohl er sich nicht ganz sicher war, ob es wirklich die gleichen Frauen waren, die zu ihm kamen, alarmierten die Kinder die Polizei.

Prozess in Siegburg: Keine sichere Beweise für die Schuld der Angeklagten

Der Polizei gegenüber machte die angeklagte 39-Jährige widersprüchliche Angaben, ob sie schon einmal den älteren Herren besucht habe. Auch der 81-Jährige war sich während der Befragung nicht ganz sicher, ob es die gleiche Frau gewesen sei.

„Es gibt keinen sicheren Beweis dafür, dass die Angeklagte gemeinsam mit einer Bekannten auch schon im Februar zu Besuch war“, so Richter Prümper. Auf die Anzeige, die der Senior nach dem Diebstahl im Februar aufgegeben hatte, habe es keinen Ermittlungserfolg gegeben.

Der Auftritt der Angeklagten beim Besuch bei dem Rentner im Juli sei sicherlich höchst suspekt und verdächtig, fügte Prümper an. Vielleicht habe durch die Vorsichtmaßnahme der anwesenden Kinder und dem Einschalten der Polizei Schlimmeres verhindert werden können.

Dennoch sprach er die Angeklagte frei. „Wir müssen Gewissheit haben, dass es die Angeklagte war und niemand sonst, die den Rentner bereits im Februar besucht und bestohlen hat. Daran bestehen Zweifel“, so der Richter. Die vorgebrachten Schilderungen reichten für eine strafrechtliche Verurteilung mit den erheblichen Folgen nicht aus, begründete er.