Siegburger Diskothek „Steffi“Türsteher wegen Nötigung vor Gericht

Das Siegburger Steffi musste im Sommer 2011 schließen.
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Siegburg – Mehrere Stunden wurde eine 19 Jahre alte Schülerin aus Troisdorf gestern vor dem Bonner Landgericht als Zeugin gehört. Auf der Anklagebank: Ein 31 Jahre alter Türsteher, der im Mai 2011 versucht haben soll, die damals 17-Jährige auf einer Toilette der ehemaligen Siegburger Diskothek Steffi – heute Klangfabrik – zu vergewaltigen.
Am ersten Verhandlungstag schwieg der vorbestrafte Angeklagte, der zur Tatzeit der Chef der Türsteher gewesen sein soll, zu dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung sowie der vollendeten sexuellen Nötigung.
Den Antrag des Anwalts der Schülerin auf Ausschluss der Öffentlichkeit während ihrer Vernehmung lehnten die Richter ab, weil sich die Mutter der 19-Jährigen offenbar an eine Boulevardzeitung gewendet hatte. Diese hatte mehrfach ausführlich berichtet – mit Foto der Schülerin von hinten.
Sie sagte aus, in der Nacht auf den 15. Mai 2011 mit Freunden und Verwandten in der Disko gewesen zu sein. Als sie bei einem Toilettengang in der ihren Angaben zufolge abgeschlossenen Kabine saß, „kam er auf einmal rein und hat mir direkt seine Zunge in den Hals gesteckt“, so die 19-Jährige. Sie habe den Türsteher weggedrückt und sich ihre Strumpfhose schnell hochgezogen. Der 31-Jährige soll versucht haben, ihr die Hose wieder herunterzuziehen. Dies hat sie nach eigenen Angaben jedoch verhindern können.
Aus Ekel übergeben
Als sie weglaufen wollte, soll der Angeklagte noch versucht haben, sie „mit leichter Gewalt“ am Handgelenk festzuhalten. Doch sie habe sich befreien können.
Aus Ekel habe sie sich noch in der Disko übergeben müssen. Sie hatte sofort Anzeige erstattet und den Türsteher auf einer Auswahl von Fotos bei der Polizei wieder erkannt. Seit dem Vorfall habe sie von Schlafstörungen Probleme damit, alleine raus zu gehen.
Schon im Laufe der Vernehmung der Schülerin führten die Prozessbeteiligten ein öffentliches Rechtsgespräch. Dass der Türsteher wegen einer versuchten Vergewaltigung verurteilt wird, scheint seitdem unwahrscheinlich: Der Kammervorsitzende wies darauf hin, dass der Angeklagte sein Vorhaben fallen gelassen haben könnte, was strafbefreiend wirke. Bei einem Türsteher müsse davon ausgehen, dass er „jemanden festhalten kann, der das nicht will“. Der Richter stellte die Frage: „Wie ist es zu interpretieren, wenn man sich mit »leichter Gewalt« von einem Türsteher wegreißen kann?“ Der Prozess wird fortgesetzt.