Die Ermittler fanden rund 130.000 Bilder und Videos mit Kinder- und Jugendpornografie.
Prozess Kinderpornografie gefunden – 43-Jähriger in Siegburg zu Haftstrafe verurteilt
Die Polizisten kam am frühen Morgen, und was sie fanden, erschütterte auch erfahrene Fahnder: Rund 130 000 Bilder und Videos mit Kinder- und Jugendpornografie waren auf diversen Festplatten gespeichert, auf einem Laptop konnten die Ermittler fast 110 000 bereits gelöschte Dateien wieder herstellen. Das Siegburger Schöffengericht verurteilte den 43-jährigen jetzt zu zwei Jahren Haft. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von „pädophilen Tendenzen“.
Vieles sei allerdings im Hauptverfahren unklar geblieben: „Wo es herkommt, wissen wir alle nicht, und wo es hinführt, auch nicht“, konstatierte Ulrich Wilbrand. Der Angeklagte, verheiratet und Vater eines erwachsenen Sohnes, habe zwar ein Geständnis abgelegt, das sei ihm aber schwer gefallen. Obwohl dies hinter verschlossenen Türen stattfand, denn auf Antrag seines Strafverteidigers, Rechtsanwalt Michael Geilen aus Siegburg, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, durfte erst zu den Plädoyers wieder in den Saal.
Angeklagter ist Vater eines erwachsenen Sohnes
In seinem letzten Wort schilderte der Angeklagte eine „Phase beruflicher Erfolglosigkeit“, eine Abwärtsspirale bis zur Hausdurchsuchung am 1. Oktober 2020. Derzeit versuche er nach Corona wieder Fuß zu fassen als Selbstständiger, habe noch keine eigenen Einkünfte, seine berufstätige Frau unterstütze ihn. Das Wort „pädophil“ nahm er nicht in den Mund. Eine Psychologin habe ihm gegenüber von einer möglichen „Ersatzhandlung“ gesprochen. Bei diesem einstündigen Termin war es allerdings geblieben.
Der Angeklagte habe dann nur noch fünf Therapeuten angerufen, sich aber nicht in Behandlung begeben, monierte das Gericht. In der doch langen Zeit zwischen dem Auffliegen, der Anklage und dem Prozess sei „nicht allzu viel passiert, das reicht uns nicht“, sagte der Richter. Eine Bewährung, möglich bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, sei in diesem Fall ausgeschlossen. So sah es auch der erfahrene Staatsanwalt, der zwei Jahre und vier Monate Gefängnis gefordert hatte.
Bilder zeigen Kinder ab dem Babyalter
Die Menge der Bilder „schlimmster Art“, die Kinder ab dem Babyalter zeigten, sei nicht alltäglich. Der Verteidiger hatte hingegen auf Bewährung plädiert, sein Mandant habe schon vor der Entdeckung „durch die Löschung der Dateien angefangen, mit der Vergangenheit aufzuräumen“. Das massive Problem des Angeklagten gebe es nicht erst seit zweieinhalb Jahren, konstatierte der Richter.
Doch eine Therapie müsse freiwillig sein, Heimlichkeiten seien hinderlich, nur Ehrlichkeit helfe: „Es muss alles auf den Tisch, die Familie muss teilhaben.“ Es gebe nur noch eine Chance für den 43-Jährigen, weiterhin in Freiheit zu leben. Wenn der Verteidiger Berufung einlegt, befasst sich das Landgericht Bonn mit dem Fall, kann das Urteil bestätigen oder abändern. Wilbrand: „Vielleicht gibt es bis zur Verhandlung eine neue Situation.“