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Troisdorfer Jugendamt streckte vorVater zahlte acht Jahre lang keinen Unterhalt

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Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg 

Siegburg – Die Ehe war kurz, die Trennung 2012 offenbar so schmerzhaft, dass der 56-Jährige jeglichen Kontakt zu seiner Ex-Frau bis heute strikt ablehnt und bislang keinen Cent für seine beiden Kinder zahlte. Das Jugendamt Troisdorf gewährte der Mutter einige Jahre Unterhaltsvorschuss und brachte den Berufskraftfahrer, der auf Rückzahlungsforderungen nicht reagierte, jetzt vor das Strafgericht.

„Sie haben sich lange gedrückt“, Richterin Dr. Alexandra Pohl sprach dem Mann mit knappen, aber eindringlichen Worten ins Gewissen und traf offenbar den richtigen Ton. Auch mit ihrem Angebot, zunächst weder eine Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe zu verhängen: „Davon hat niemand etwas, wichtig ist, dass Sie ab sofort für Ihre Kinder Unterhalt zahlen.“ Der Angeklagte räumte ein: „Sie haben ja recht.“

Schulden beim Jugendamt in Höhe von einigen Tausend Euro

Mit dem Vorschlag der Richterin erklärte er sich einverstanden, ebenso die Staatsanwältin: Ab März überweist er per Dauerauftrag auf das Konto der Kindsmutter monatlich 600 Euro; erledige er das zuverlässig, werde das strafrechtliche Verfahren nach einem Jahr eingestellt.

Zivilrechtliche Forderungen blieben davon unberührt, betonte die Richterin. Er habe in den vergangenen Jahren einen Schuldenberg aufgehäuft, den er nun „wie einen Rattenschwanz“ hinter sich herziehe. Das betreffe auch die Forderung des Jugendamtes in Höhe von einigen Tausend Euro. Es wäre aber wohl nicht der erste Fall, in dem die Kommune das Geld in den Wind schreiben müsse. Denn den Mann, der in zweiter Ehe verheiratet ist, drücken noch alte Schulden, auf seinem Konto lägen Pfändungen, sagte er.

Der Angeklagte hole sich am besten Hilfe, um seine finanziellen Dinge zu regeln, riet die Richterin: „Die anderen Gläubiger müssen warten, der Unterhalt ist vorrangig.“

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Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er insgesamt knapp 700 Euro für die acht und zehn Jahre alten Kinder zahlen, das besagt auch ein Urteil des Familiengericht Siegburg von 2014. Bei seinem heutigem Nettoverdienst von 1700 Euro bliebe dem 56-Jährigen aber nicht einmal der Mindestselbstbehalt, räumte die Richterin ein. Um die Summe niedriger anzusetzen, müsse der Lkw-Fahrer aber ein gerichtliches Verfahren anstrengen.

Für die Kindsmutter könnte eine mehr als achtjährige Durststrecke zu Ende sein. Selbst die reduzierte Summe ist höher als der Vorschuss vom Amt: Der betrug pro Kind zuletzt 232 Euro.