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Urteile in Köln und SiegburgFernbedienung fürs Navi wird Autofahrer zum Verhängnis

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Das Oberlandesgericht in Köln.

Ein Richter am Oberlandesgericht in Köln bestätigte das Siegburger Urteil. (Symbolbild)

Teuer zu stehen kommen kann Autofahrer ein Navigationsgerät mit Fernbedienung. Das Amtsgericht Siegburg verhängte jetzt eine Geldstrafe.

Wer sein Navigationsgerät mit einer Fernbedienung steuert, riskiert ein Bußgeld. 100 Euro hatte das Amtsgericht Siegburg wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt.

Der verurteilte Autofahrer war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte in der nächsten Instanz Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde als unbegründet verworfen. Der Mann muss die Geldbuße zahlen.

Fernbedienung fürs Navi wurde Autofahrer zum Verhängnis

Der Pkw des Betroffenen ist mit einem Navigationsgerät ausgestattet, dessen Funktionen über eine manuelle Fernbedienung gesteuert werden können. Für diese Fernbedienung ist eine Halterung am Armaturenbrett installiert. Der Fahrer nahm die Fernbedienung während der Fahrt aus der Halterung in die rechte Hand und gab anschließend Befehle ein.

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte jetzt, dass es sich bei der genutzten Fernbedienung um ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, ähnlich wie ein Handy. Die Fernbedienung steuere als elektronisches Gerät das zum Endgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung.